ursula725 Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 10.01.2007, 16:37 • Titel: |
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Hallo Franto,
in Bezug auf meinen Beitrag muss ich Dir recht geben, dass die Auskunft wohl zu pauschal war. Mir als Deutsche war nicht bekannt, dass in A der Grundstückserwerb Ländersache ist. Da Rabacianer aber nur vom Grundbucheintrag sprach ist die Anfrage von ihm sehr missverständlich. Bei ihm ist die Schwierigkeit wohl die Genehmigung des Kaufvertrages und nicht der Eintrag ins Grundbuch.
Es ist auch für mich unverständlich wie blauäugig Ausländer Ihren Immobilienerwerb handhaben und nicht im Vorfeld durch kompetente Ansprechpartner alles abklären lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Personen dies in ihrem Heimatland genauso handhaben würden.
Gruß Ursula |
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