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zoll für wohnwagen ohne tüv
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lilakuhmuenchen
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Anmeldungsdatum: 16.04.2007
Beiträge: 1


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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:23    Titel: zoll für wohnwagen ohne tüv

Hallo,
bin ganz neu hier, wir haben unseren Wohnwagen,Baujahr feb. 84 auf einem Wohnwagen gelände abgestellt und konnten leider 2006 keinen URlaub machen, jetzt möchte der Bauer, bei dem wir den Wohnwagen untergestellt haben, noch einmal 500€ von uns für Zoll. Dies kommt uns doch sehr überteuert vor, da wir ihm bereits im März 2007 500€ überwiesen haben und im Juni 07 nach Rovinji fahren wollten.Wie ist das, sollen wir noch mal bezahlen oder soll mein Mann sofort runter fahren und dies selbst regeln??
conni
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Urlaub Kroatien Forum

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Christl
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 5532
Wohnort: in Niederbayern

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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:33    Titel:

Hallo Münchner, WILLKOMMEN IM FORUM Very Happy

Lasst euch bloss nicht über den Tisch ziehen, das ist viel zu viel. der Zoll geht von einer Tabelle aus, die nach Baujahr und Lg des WW gestaffelt ist. Eine Bekannte von uns hat für ihren WW BJ 87 und 5,10m Aufbaulänge 270€ bezahlt. Das wärs mir wert, selber runter zu fahren. Hat der Vermieter des Abstellplatzes überhaupt eure WoWa -Papiere, ohne die geht nämlich sowieso nichts?
Ausserdem hab ich noch nie gehört, dass der Vermieter das erledigt. Bei uns am Platz hat das das Mädel von Rezeption für uns erledigt für 100 KN

Gruß Christl

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kante@e
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Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:45    Titel:

Hä? Wieso wird Zoll bezahlt. Den zahle ich doch nur, wenn ich die Grenze überfahre und nicht, wenn die Ware (der WW) dort unten bleibt? Ist der Wagen denn noch in (auf) Deutschland angemeldet? Ciao Chris
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Christl
Moderator/in
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 5532
Wohnort: in Niederbayern

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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:54    Titel:

Hallo Cris,

gerade weil der WoWa im Land bleibt muß er verzollt werden, dabei ist es egal, ob er angemeldet ist oder nicht. Man kommt dieser Zahlung nur aus, wenn man den Wagen in einem Zolllager einstellt. Wir haben das Glück das unser Campingplatz wg der besonderen Lage zum Zolllager erklärt wurde .
Es ist auch schon im Gespräch, das als nächstes die Boote drankommen.

Gruß Christl

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kante@e
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Anmeldungsdatum: 15.09.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Berlin

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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:57    Titel:

Aber doch nicht jedes Jahr? Oder wie. Aber gut. Ihr habt ja damit mehr Ahnung. Ist also wie ne Art Grundsteuer für ein Haus. Na ja. Ciao Chris
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Christl
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Anmeldungsdatum: 15.05.2005
Beiträge: 5532
Wohnort: in Niederbayern

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BeitragVerfasst am: 16.04.2007, 19:59    Titel:

nein, die Zahlung ist einmalig!
es ist eben so, wenn ich in ein Nicht-EU Land was einführe, ist es zu verzollen. Da hilft nix!

Gruß Christl

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Gruß Christl
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