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Fred
Moderator/in
Moderator/in


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 5025


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BeitragVerfasst am: 07.05.2007, 20:33    Titel:

Malin hat folgendes geschrieben:
Der Herr kennt sich nicht aus Martin Twisted Evil


Man braucht auch für Boote unter 5 PS einen Führerschein, wo er das mit den 5 kw her hat? Selbst wenn das Boot nur 2 Meter lang ist. Aber Fred wird sicher bald antworten Wink

Eigentlich muß ich da nichts mehr antworten, weil Du das absolut richtig geschrieben hast !!! Wink gut


DSV hat folgendes geschrieben:
Deutsche, die bisher nach den deutschen Bestimmungen keinen Sportbootführerschein-See zum Befahren kroatischer Küstengewässer benötigten, sind jetzt für folgende Boote führerscheinpflichtig:

Boote über 2,50 m Länge und für Boote, die mit einem Motor über 5 kW (6,80 PS) ausgerüstet sind - unabhängig von der Länge.

Wahrscheinlich haben die diesen Unsinn beim ADAC abgeschrieben ...... motz
Bei denen steht praktisch im gleichen Wortlaut der gleiche Quatsch ! wall

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Gruß Fred
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Hasi2
Forum-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 10


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BeitragVerfasst am: 08.05.2007, 23:43    Titel:

Hallo zusammen,
habe Antwort vom Hafenamt:

Zitat:

Poštovani
Vama je potrebna plovidbena dozvola i ispit za voditelja brodice.
Narečeno možete ishodovati u LUČKOJ KAPETANIJI.
Za termine i detaljnije informacije nazovite ured iste.

Telefon 00385 52 xxxxxx

S poštovanjem
I.Padjen


Wenn ich das richtig verstehe sind die auch der Meinung, dass ich einen Schein brauche. Kann das jemand übersetzen?

Dankeschön!
Martin
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Hasi2
Forum-Mitglied
Forum-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 10


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BeitragVerfasst am: 09.05.2007, 21:12    Titel:

Mein Kollege sagte mir heute...

Zitat:

Hallo,
Sie benötigen einen Seefahrtsschein und ein Befähigungsnachweis für das Boot.
Den Seefahrtsschein können Sie beim Hafenamt beantragen.
Für einen Termin bzw. detailierte Informationen rufen Sie dort an.
Telefon....
e-mail...


Damit wäre wohl alles klar, oder Fred, was meinst du?

Herzliches Dankeschön an alle, die mir geholfen haben!
Martin
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Fred
Moderator/in
Moderator/in


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis

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BeitragVerfasst am: 10.05.2007, 07:19    Titel:

Hasi2 hat folgendes geschrieben:
Mein Kollege sagte mir heute...

Zitat:

Hallo,
Sie benötigen einen Seefahrtsschein und ein Befähigungsnachweis für das Boot.
Den Seefahrtsschein können Sie beim Hafenamt beantragen.
Für einen Termin bzw. detailierte Informationen rufen Sie dort an.
Telefon....
e-mail...


Damit wäre wohl alles klar, oder Fred, was meinst du?

Martin

>Hallo Martin,

ich denke, daß die Übersetzung ins Deutsche nicht stimmt. Rolling Eyes Embarassed

Was ist ein "Seefahrtsschein" ?
Der Befähigungsnachweis stellt das Küstenpatent / Bootsführerschein dar wobei ich immer noch der Meinung bin, daß man für einen Kat ohne Motor kein Patent benötigt. Jedenfalls geht aus den einschlägigen Veröffentlichungen so etwas nicht hervor.

Meiner Meinung nach ist nun die Verwirrung komplett ..... Shocked

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Gruß Fred
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Vera
Moderator/in
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Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 3209
Wohnort: 47918 Tönisvorst

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BeitragVerfasst am: 10.05.2007, 08:00    Titel:

Hi Fred,

wenn du vor Ort bist, kann doch Mato sicher Licht ins Dunkel bringen, ob die Übersetzung falsch ist oder ob da möglicherweise nur ein Verständigungfehler bezüglich