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Mick Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 2544
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Verfasst am: 09.05.2007, 08:58 • Titel: Kroatien will bis 2008 EU-reif sein |
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Kroatien will mit Volldampf in die EU. "Wir sind fest entschlossen, bis 2008 sämtliche Bedingungen zu erfüllen und die Verhandlungen abzuschließen", sagte Wirtschaftsminister Branko Vukelic bei einem Gespräch in der Österreichischen Wirtschaftskammer. Bis spätestens 2010 soll ein Beitritt erfolgen. In der Union meinen jedoch viele, dass die EU erst dann wieder neue Mitglieder aufnehmen kann, wenn sie ihre eigenen Strukturreformen abgeschlossen hat. Vor allem die Verfassungsfrage müsse zunächst geklärt werden.
Sein Land könne aber nicht warten, bis diese internen Probleme der EU gelöst sind, meinte nun der kroatische Präsident Stepjan Mesic bei einer Rede anlässlich des österreichisch-kroatischen Wirtschaftsforums. Zudem bestünde mit dem Vertrag von Nizza und den Maastricht-Kriterien bereits ein rechtlicher Rahmen für den Beitritt Kroatiens.
Das EU-Parlament attestierte Kroatien zuletzt zwar rasche Fortschritte bei seinen Beitrittsverhandlungen – doch gleichzeitig kritisierte dieses Korruption und mangelnde Unabhängigkeit der Justiz. "Der Großteil der Arbeit steht hier noch bevor", räumte auch Vukelic ein. "Aber wir werden die notwendigen Schritte setzen."
Österreich will das Nachbarland jedenfalls auf seinem Weg in die Union unterstützen. "Es gibt keinen Grund, warum wir Vorbehalte gegen eine Mitgliedschaft Kroatiens haben sollten", sagte Bundespräsident Heinz Fischer.
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3857&Alias=wzo&cob=283191 _________________ Wenn Eishockey einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
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Woki Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2007 Beiträge: 27
Wohnort: Essen
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Verfasst am: 09.05.2007, 12:58 • Titel: |
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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bezüglich Soziales in Kroatien. Sind die Menschen dort so ähnlich abgesichert wie wir hier in Deutschland? Und wie sind denn die Durchschnittslöhne? Wie hoch sind dort die Mieten? Ist rein intressenshalber möchte einfach wissen unter welchen Bedingungen die Menschen in Kroatien leben und arbeiten.
Schon mal danke für die Infos. |
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alex101068 Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2004 Beiträge: 96
Wohnort: südl. München
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Verfasst am: 09.05.2007, 13:29 • Titel: |
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Oh mei Woki,
das wird eine riesen Grundsatzdiskussion
Ich bin mit einer Kroatin verheiratet und wir sind im Jahr 5-6 mal in HR,
ich habe bis heute nicht verstanden wie und wovon der durchschnittliche Kroate
mit den Durchschnittsgehältern leben kann. Die Lebensmittel liegen mal von Brot
angesehen auf deutschem Niveau, die Gehälter im Schnitt bei 500-700 €.
Alleine das funktioniert eigentlich schon nicht
Mal sehen wer es erklären kann.
Sehr spannende Frage Woki, bin gespannt auf die Antworten. _________________ Viele Grüße Alex |
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Mick Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 2544
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.05.2007, 14:45 • Titel: |
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Das hier hab ich im Internet gefunden:
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Lohnniveau nach Branchen
(Nettolöhne; Durchschnitt Januar bis Mai 2005)
Monatslohn(In Euro1)
Finanzdienstleistungen (inkl. Versicherungen)
868
Transport, Lagerhaltung, Telekommunikation
699
Gesundheits- und Sozialleistungen
675
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
633
Versorgungswirtschaft
671
Andere kommunale, soziale und persönliche Dienstleistungen
606
Bergbau
632
Immobilien- und Geschäftsdienstleistungen
607
Bildungssektor
576
Durchschnitt
578
Verarbeitendes Gewerbe
515
Bauwirtschaft
487
Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
496
Land- und Forstwirtschaft, Jagd
486
Hotel- und Gastgewerbe
489
Fischerei
434
Bedingt durch die Liquiditätsknappheit vieler Unternehmen ist es gängige Praxis, Lohnzahlungen über längere Zeiträume zu verzögern, manchmal auch ganz auszusetzen. Die regelmäßige Auszahlung von Löhnen und Gehältern ist demnach zu einem sehr wichtigen Kriterium bei der Wahl eines Arbeitgebers geworden.
Ausländische Unternehmen bezahlen ihre lokalen Mitarbeiter in der Regel deutlich besser als kroatische Firmen, z.T. 20 bis 50 % mehr. Auch die zum Teil erheblichen regionalen Unterschiede lassen sich aus den Durchschnittsberechnungen nicht herleiten. (Quelle: Bundesagentur für Außenwirtschaft)
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SOZIALRECHT IN KROATIEN
Im Folgenden werden die Grundzüge des Sozialversicherungsrechtes in Kroatien dargestellt.
Pflichtversicherung
In Kroatien besteht - ähnlich wie in Österreich – eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Diese Pflichtversicherung deckt die Risken von
Mutterschaft,
Alter,
Krankheit,
invalidität/Unfall und
Arbeitslosigkeit
ab.
Beschäftigung von Arbeitnehmern
Es gilt das Territorialitätsprinzip. Sobald eine konkrete Arbeit auf dem Staatsgebiet von Kroatien durchgeführt wird, entsteht ein Versicherungsverhältnis.
Der Arbeitgeber muss
15 % des Monatsentgeltes in die Krankenversicherung
1,7% des Monatsentgelts in die Arbeitslosenversicherung und
0,5 % des Monatsentgeltes in die Unfallversicherung abführen.
Der Arbeitnehmer muss
20 % des Monatsentgeltes in die Pensionsversicherung abführen.
Alterspension
Die versicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Alterspension, sobald
Frauen das Alter von 60 Jahren und
Männer das Alter von 65 Jahren erreichen
und mindestens 15 Jahre in der Pensionsversicherung versichert gewesen sind.
Die versicherten Arbeitnehmer haben Anspruch auf vorzeitige Alterspension, sobald
Frauen das Alter von 55 Jahren und
Männer das Alter von 60 Jahren erreichen
und Frauen mindestens 30 bzw. Männer mindestens 35 Jahre in der Pensionsversicherung versichert gewesen sind.
Die Höhe der Alterspension ist vom Alter, der Anzahl der Versicherungsjahre und dem versicherten Einkommen abhängig.
Arbeitslosenunterstützung
Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung zumindest 9 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben.
Abhängig von den geleisteten Dienstjahren kann Arbeitslosengeld für eine Dauer von mindestens 78 bis längstens 312 Tagen bezogen werden.
Die Arbeitslosenbeiträge werden aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen finanziert, wobei der Arbeitgeber 1,7 % des Monatsentgeltes in die Arbeitslosenversicherung abführen muss.
Krankengeld
Bei Dienstverhinderung infolge Krankheit oder Unfall hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu verständigen und innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu übermitteln. Kommt der Arbeitnehmer diesen Verständigungs- und Nachweispflichten aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht nach, so hat er dies unmittelbar nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Während des Krankenstandes erhält der Arbeitnehmer einen bestimmten Prozentsatz seines Durchschnittsentgelts der letzten 6 Monate, jedoch nicht weniger als 70%. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beträgt bei durchgehender Krankheit je nach Art der Krankheit bis zu 6 Monate.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage, so hat der Arbeitgeber gegen die Krankenversicherungsanstalt einen Anspruch auf Rückerstattung des Nettolohns. _________________ Wenn Eishockey einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
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Woki Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2007 Beiträge: 27
Wohnort: Essen
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Verfasst am: 10.05.2007, 09:36 • Titel: |
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| Vielen Dank für die Infos. Da haben es die Kroaten ja wirklich nicht leicht über die Runden zu kommen. Um so mehr kann man nun erst die Leistung, gerade beim Hotelpersonal würdigen, die für relativ wenig Geld so viel leisten. Habe es früher schon bemerkt wie hart die Jungs und Mädels dort arbeiten müssen. Habe unseren Kellner schon beim Frühstück gesehen und abends auf der Tanzterrasse auch noch im Einsatz und immer sehr freundlich. Sollte sich der ein oder andere hier bei uns ein Beispiel dran nehmen was die Motivation angeht. Für das Geld würde hier so manchen nicht arbeiten gehen und schon garnicht die Leistung bringen die ich in unserem Hotel bei den Angestellten beobachten konnte. Liegt es an der Mentalität? Danke für die Infos. |
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hehebli Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2007 Beiträge: 72
Wohnort: oberösterreich
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