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burki Forum-Administrator

Anmeldungsdatum: 24.03.2004 Beiträge: 11101
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Verfasst am: 05.06.2007, 16:37 • Titel: |
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Hab da mal noch ein kleinen Tipp bekommen
wem es hilft???
schaut mal hier rein!
http://www.arboe.at/1881.html
burki _________________ P.S. Die Rechtschreibung in diesem Posting basiert auf der neuen Rechtschreibung... oder der Alten... oder dem Zufall... oder der göttlichen Eingebung!!
Mach mit beim virtuellen Reiseführer:
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gabi45 Beliebter Stammgast

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 810
Wohnort: Tirol/Innsbruck
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Verfasst am: 05.06.2007, 16:48 • Titel: |
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Liebe Conny! Ich weiss nur dass in Deutschland der kaffee nach alten Socken schmeckt
Ich lade dich gern mal zum Kaffee ein und selbstgemachten Marillenkuchen.  _________________ LG Gabi |
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Gina80 Gast
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Verfasst am: 05.06.2007, 16:52 • Titel: |
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Gabi hast bei mir noch kein kaffee getrunken. Aber ich in österreich. Bäh.  |
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seadiver Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2004 Beiträge: 1028
Wohnort: Linz /Austria, Porec/Istrien
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Verfasst am: 05.06.2007, 17:28 • Titel: |
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| wallbergler hat folgendes geschrieben: |
Nein Burki,
soweit ich weiß, hat Seadiver da immer die kompetentesten Kommentare abgeliefert. Ist wohl in Urlaub. |
Danke für die ! Für Urlaub ist´s noch zu bald und zu kühl.
Zurück zum Thema!
Pickerl ist in Ö nicht gleich Pickerl. Wenn die Jahresvignette gemeint ist, kann man die einen Monat vor Jahreswechsel beziehen und bis einen Monat nach dem nächst folgenden Jahreswechsel verwenden. Tages- oder Wochenvignetten haben keine "Überzugszeit". Wenn hingegen das Servicepickerl (ich glaube AU oder HAU in der BRD) gemeint ist, so kann man - ohne Konsequenzen !!! - die Jahresüberprüfung gefahrlos um max. 4 Monate überziehen. Ein Einreiseverbot kann und darf nicht ausgesprochen werden, da man sich ja in der, im Zulassungsland gültigen, Toleranzgrenze bewegt. Bei Neu- oder Erstzulassungen ist es überhaupt anders geregelt, da muss man erst nach drei Jahren zur ersten Überprüfung, dann nach weiteren zwei Jahren die nächste und dann weiter im Jahresrythmus des Erstzulassungsdatums. Also für einen Urlaub im Juni/Juli/August kann man rein gesetzlich gesehen bedenkenlos "überziehen". Letztendlich liegt es aber am KFZ-Eigner selber, dass er abschätzt, ob das "Pickerl" und ein(e) ev. Service oder Reparatur notwendig sind. Die sichere Seite, gerade vor einer Urlaubsreise, ist noch immer die bessere.
Sorry, hab Burkis ARBÖ-Tipp übersehen, aber da steht Gleiches drinnen! _________________ Ciao, Peter
Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger. |
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Snoopy Forum-Guide

Anmeldungsdatum: 29.05.2006 Beiträge: 3069
Wohnort: Willich
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Verfasst am: 05.06.2007, 18:05 • Titel: |
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| gabi45 hat folgendes geschrieben: |
Liebe Conny! Ich weiss nur dass in Deutschland der kaffee nach alten Socken schmeckt
Ich lade dich gern mal zum Kaffee ein und selbstgemachten Marillenkuchen.  |
Liebe Gabi,
dein Angebot nehme ich sehr gerne an. Sollte ich mal in der Nähe sein, werde ich mich vorher melden.
Zum Glück wußte ich schon vorher, dass ich bei dir diesen Scherz machen darf, da du auch eine Spaßige bist.
Liebe Grüße Conny _________________ So long
Conny
"Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont"
Konrad Adenauer |
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