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Ferris Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 30
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Verfasst am: 18.09.2007, 15:34 • Titel: Impfung für Hunde zur Einreise nach Kroatien !?!? |
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Hallo liebe Forumfreunde!
Da wir kommendes Wochenende mit unserem Hund nach Istrien reisen, habe ich nun nochmal eine Frage an alle, die mit Hund in Kroatien waren! Ich bin nun eigentlich total verwirrt, wie das mit der Tollwut-Impfung ist. Die Einen schreiben, es reicht eine jährliche Impfung und die Anderen schreiben, daß die Impfung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen darf. Wir haben unser Hündchen das letzte Mal im Januar impfen lassen. Den internationalen Impfpaß haben wir auch. Und eine lückenlose, jährlich Tollwutimpfung können wir anhand der Impfpässe auch nachweisen. Ich hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt.
Liebe Grüße von Ferris |
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Verfasst am: Titel: Wenn Du Dich im Forum registrierst bzw. anmeldest, dann siehst Du diese Anzeige nicht. |
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JoJo40 Forum-Guide

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 319
Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 18.09.2007, 15:40 • Titel: |
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hallo Ferris,
reicht m.E. völlig aus was du hast ... bisher hat int. Impfpass immer gereicht ... Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis wurde noch nie verlangt...
obwohl offizielle Ausagen sehen so aus: (incl. der Länder durch die du event. reist.)
Kroatien:
Tollwutimpfung mindestens vor 15 Tagen, höchstens vor sechs Monaten.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und Internationaler Impfpass.
Kein Einfuhrverbot.
Slowenien:
Tollwutimpfung vor mindestens 15 Tagen, höchstens vor 12 Monaten, Impfung gegen Staupe vor mindestens 15 Tagen und höchstens vor sechs Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Internationaler Impfpass.
Kein Einfuhrverbot.
Leinenpflicht. Für grössere Hunde Maulkorbpflicht.
Österreich:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kein Einfuhrverbot.
Weitgehend gilt Leinenzwang, häufig auch Maulkorbzwang, z. B. in Innenstädten.
An Stränden gilt Hundeverbot.
Hunde sind im öffentlichen Nahverkehr erlaubt.
Wer seinen Hund im Auto in der Sonne zurücklässt, kann mit Wagenaufbruch, der Verbringung in ein Tierheim und einer Anzeige rechnen.
Italien:
Tollwutimpfung vor mindestens 20 Tagen, höchstens vor 11 Monaten.
Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis (30 Tage gültig).
Leinen- und Maulkorbzwang. Kein Einfuhrverbot.
Schweiz:
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 30 Tage und tierärztliches Tollwutimpfzeugnis.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als fünf Monate verboten. Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug oder kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen.
Kein Einfuhrverbot.
In Waldgebieten Leinenzwang. Leinen- und Maulkorbzwang ist regional möglich.
Zuletzt bearbeitet von JoJo40 am 18.09.2007, 15:56, insgesamt einmal bearbeitet |
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Ferris Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.08.2007 Beiträge: 30
Wohnort: Pohlheim
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Verfasst am: 18.09.2007, 15:52 • Titel: |
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Hallo Jo! Danke, aber wie ich schon erwähnt habe, die Einen schreiben so und die Anderen so. Es ist unser 1 Urlaub dort. Und wir wollen doch nicht gleich an der Grenze Streß haben. Wenn wir wieder da sind, werde ich im Forum über alles berichten.
Schöne Grüße Ferris |
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tosca CRO-Guide

Anmeldungsdatum: 16.06.2006 Beiträge: 843
Wohnort: Südbaden
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Verfasst am: 18.09.2007, 16:01 • Titel: |
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Hallo Ferris,
wir sind am Woend gerade zurück aus Kroatien. Laß Dich nicht verunsichern, die jährliche Tollwutimpfung reicht völlig, Du wirst ja auch den blauen Heimtierausweis der EU haben, somit ist auch kein amts/tierärztliches Gesundheitszeugnis mehr nötig wie noch vor einigen Jahren.
Ich schreibe Dir hier noch einen Auszug der Zollbestimmungen aus dem aktuellen Touristenführer der Kroatischen Zentrale für Tourismus ab:
"Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) in Begeleitung ihrer Besitzer, die die Republik Kroatien bereisen, oder sich zeitweilig in ihr aufhalten, müssen bei ihrer Einreise in dieses Land mit einem Mikrochip oder einer klar lesbaren, tätowierten Nummer, die in ein internationales Zertifikat eingetragen ist, das im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien ausgestellt sein muss, gekennzeichnet sein.
Nach der ersten Tollwutimpfung, die im Alter von drei Monaten durchgeführt wrid, müssen die Tiere mindestens sechs Monate und nicht mehr als ein Jahr vor der Reise, und bei Nachimpfungen (Booster) nicht mehr als ein Jahr vor der Reise geimpft worden sein.
Verboten ist die Einfuhr sowie auch der zeitweilige Aufenthalt von gefährlichen Hunderassen und ihren Kreuzungen in der Republik Kroatien, wie beispielsweise des Bulltyps, die nicht im Register des Internationalen Kynologenverbandes (FCI) (Pitbullterrier) eingetragen sind.
Ich denke, das ist deutllich. mit dem halben Jahr wurde bei Deiner Info wohl etwas mit den Junghunden durcheinandergebracht.
Also, ihr könnt beruhigt reisen!
Hier noch eine Adresse von Tierärzten
www.veterinarstvo.hr
Und Zollbestimmungen
www.carina.hr
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