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vrsarcamper Neues Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.09.2007, 22:31 • Titel: Baurecht in HR: Gerätehaus im Caravandepot |
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Wir haben in Vrsar ein halbes Gerätehaus gemietet, wo wir Vorzelt, Tisch, Stühle und sonstige sperrige und gewichtige Gegenstände deponiert haben. Wir planen die Anschaffung eines kleinen Gerätehauses (kleiner als 2,5 m² Grundfläche). Der Depotbesitzer (erst seit einem Jahr im Geschäft) ist kooperativ. Es sind bereits mehrere Gerätehäuser in seinem Depot vorhanden.
Frage: Unterliegt ein Gerätehaus in Kroatien dem dortigen Bau- oder Landschaftsrecht (Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht)?
Hinweise:
1. Gerätehäuser haben wir nur in einem Depot gesehen.
2. In anderen Depots stehen Kühlschränke im Regen.
3. Der Depotbesitzer plant im Jahre 2008 die Errichtung einer größeren Halle. Mit einem Besuch der Baubehörde ist daher zu rechnen.
Für qualifizierte Antworten danken wir schon jetzt!
vrsarcamper |
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Christl Moderator/in

Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 5255
Wohnort: Stubenberg, Niederbayern
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Verfasst am: 25.09.2007, 22:43 • Titel: |
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Wir haben auf dem Campingplatz ein Gerätehaus ca 5qm, seit ca 5 Jahren, und hatten bisher keine Probleme. _________________ Gruß Christl bin in Urlaub!
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Koversadaman Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.08.2007 Beiträge: 35
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Verfasst am: 26.09.2007, 00:17 • Titel: |
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Hallo
Zwischen "haben" und "erlaubt sein" sind oft Welten !!
Daher dürfte Christls Antwort nicht zielführend sein.
Koversadaman |
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vrsarcamper Neues Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 29.09.2007, 17:36 • Titel: Baurcht in HR |
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Hallo Christl,
schaut doch mal in der Campingplazordnung nach, ob Gerätehäuser dort erwähnt sind. Falls nicht: Fragt dochmal bitte bei einem erfahrenen Depotbesitzer unverbindlich an. Dessen Antwort würde uns interessieren.
In Deutschland darf auf Campingplätzen nichts mit dem Boden fest verbunden sein. Z. B. ging hier ein aktueller Fall durch die Presse, wo ein Schutzdach aus Metall über Caravan und Vorzelt entfernt werden musste, weil die Stützen mit Beton im Boden verankert waren. Nicht anders wird es in Kroatien sein: Wer als Betreiber einen Campingplatz baurechtlich beantragt, bekommt nicht mehr als mobile Bauten genehmigt. Wer als Depotbetreiber ein Depot beantragt, bekommt auch nichtmehr genehmigt als mobile Bauten. Und zehn Gerätehhäuser sind sicherlich wie eine Scheune einzustufen.
Gruss von den vrsarcampern |
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Christl Moderator/in

Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 5255
Wohnort: Stubenberg, Niederbayern
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Verfasst am: 29.09.2007, 17:53 • Titel: |
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Hallo vrsarcamper,
wir | |