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Zagorac Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 10.07.2006 Beiträge: 355
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Verfasst am: 07.10.2007, 18:46 • Titel: |
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| ictus 1708 hat folgendes geschrieben: |
die 90 tage gelten fürs ganze jahr - aus- und einreisen bringt da nichts mehr -  |
Also ich glaube ich kann meine Muttersprache nicht mehr richtig lesen und begreifen!
Hier wurde der Link zum MUP ( Ministerium des Inneren) angegeben, und da steht genau dies:
· Boravak do 90 dana
Boravkom do 90 dana, tzv. turističkim boravkom, smatra se boravak stranca bez vize, s vizom ili s graničnom propusnicom ako Zakonom o strancima ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno. Strancima kojima za ulazak ne treba viza, mogu u Republici Hrvatskoj boraviti najviše 90 dana u razdoblju od šest mjeseci, računajući od dana prvog ulaska, ako istim Zakonom ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno.
und hier meine Übersetzung:
Aufenthalt bis 90 Tage
Mit dem Aufenthalt bis 90 Tage wird bezeichnet ein Aufenthalt Fremder ohne Visum, mit Visum oder Grenzpassierschein, wenn gesetzlich oder Internationler Vereinbarung nicht anders bestimmt ist.
Fremde die für die EInreise kein Visum brauchen, können sich in Republik Kroatien höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monate aufhalten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, wenn mit dem Gesetz oder Internationalen Vertrag nich andres geregelt ist.!!!!
AMEN...... |
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Zagorac Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 10.07.2006 Beiträge: 355
Wohnort: HR: Zadar-Drage - D: Büren
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Verfasst am: 07.10.2007, 18:56 • Titel: |
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| ictus 1708 hat folgendes geschrieben: |
die 90 tage gelten fürs ganze jahr - aus- und einreisen bringt da nichts mehr - du benötigst polizeiliches führungszeugnis, verdienst/rentenbescheinigung , dokument vom vermieter, wo du dich aufhälst, und einige dokumente mehr - damit gehst du zur örtlichen poöizeibehörde und bekommst eine verlängerte aufenthaltsgenehmigung. dies musst du 5 jahre lang jährlich praktizieren dann gilt deine aufenthaltsgenehmigung automatisch - oder du hälst dich an den rat von fred.  |
das wovon du hier redest ( schreibst) ist etwas ganz anderes als der turistische Aufenthalt........das ist nähmlich der sg. "Zeitweilige Aufenthalt über 90 Tage der nicht unter den turistischen Aufenthat fällt, dafür brauchst du auch das Formular 1a.....diese Erlaubnis wird in der Regel bei der kroatischen Auslandsvertretungen beantragt........NUR AUSNAHMSWEISE, kann sie auch bei der lokalen Polizeibehörde beantragt werden!
Somit ist das ein ganz anderer Paar Schuhe! |
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Rabac-Fan Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 357
Wohnort: 27616 Hollen (bei Bremerhaven)
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Verfasst am: 07.10.2007, 21:59 • Titel: |
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@Zagorac
Was heißt das jetzt konkret? Wenn ich beispielsweise am 15. Mai als Tourist in Kroatien einreise und bis Ende August dort bleiben möchte (also ca. 115 Tage), was muss ich nach Ablauf von 90 Tagen machen? Hast Du da genaue Informationen?
Gruß Arno |
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Vera Moderator/in

Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 3002
Wohnort: 47918 Tönisvorst
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Verfasst am: 07.10.2007, 22:31 • Titel: |
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Ich fürchte, das Gesetz will es so, dass du nach 90 Tagen für 6 Monate wieder ausreisen musst, da du innerhalb 6 Monaten nur 90 Tage bleiben darfst. Anderenfalls musst du versuchen, mit den ganzen Nachweisen aus Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. _________________ www.galerijaslika.de |
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Zagorac Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 10.07.2006 Beiträge: 355
Wohnort: HR: Zadar-Drage - D: Büren
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Verfasst am: 07.10.2007, 23:07 • Titel: |
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Ich fürchte es nicht denn dann würde es heißen, 90 Tage in Jährlich ( nicht Wahr?) , so mit ist es Ausreise ....und wieder geht die Frist von 90 Tage.....
@Rabac Fan
wenn du mehr als 90 Tage im Stück bleiben willst dann müsstest du vorab eine
Temporäre Aufenhaltsgenehmigung beantragen, und das bei der Vertretung der Republik Kroatien im Ausland ....oder in Ausnahmefall bei der örtlichen Polizeibehörde!
Dafür gibt es das Formular 1a, und dann kommt das was Ictus schon bechrieben hat, Führungszeugnis, Finanzen ( Einkommen) und und und .....
also 2 Lichtbilder 3x3,5 cm
Reisepaß Kopie
Beweis über ausreichendes Einkommen
Beweis über Wohnmöglichkeit
Krankenversicherung
Unter Umständen bezüglich des Artikel 6 der Verordnung auch
Schulbescheinigung ( oder Studentenstatus in HR )
Arbeitserlaubnis oder andere Beweise zur erfüllung des Artikel 95 Gesetz über Aufenthalt der Ausländer
Auszug aus dem Heiratsregister, Geburtsregister nict älter als 6 Monate, Beweis über HR Staatsang. oder über genehmigten Aufenthalt des Ehegatten
andere Beweise über berechtigten Grund für einen längeren Aufenthalt
wird der Antrag in HR gestellt, muß auch die Meldebescheinigung beigefügt werden!
Beim ERSTEN Antrag muß auch das Führungszeugnis des Heimatlandes beigefügt werden ( nicht älter als 6 Monate)
Ausländer sind verpflichtet sich zu melden 3 spätestens 3 Tage nach der Einreise, und jeden Wohnortwechsel zu melden. sowie sich ab zu melden beim verlassen der R. Kroatien!
5 Jahre so, und es sind erfüllt die Bedingungen für einen Daueraufenthalt!
Im Grunde nicht anders als auch für Ausländer in der BRD! ( ist glaube ich auch "abgeschrieben") |
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Rabac-Fan Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 357
Wohnort: 27616 Hollen (bei Bremerhaven)
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Verfasst am: 08.10.2007, 03:58 • Titel: |
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@Zagorac
Das heißt also im Klartext, dass ich mich beispielsweise nach 60 Tagen an der Reception des Campingplatzes abmelde, einen Tagesausflug nach Italien (mit der Fähre nach Venedig) oder nach Slowenien machen muss, möglichst eine Bescheinigung aus dem jeweiligen Land mitbringen muss, und mich dann an der Reception wieder anmelde für den Rest des Aufenthaltes in Kroatien. Habe ich das soweit richtig verstanden? Oder muss man das mit der kurzeitigen Ausreise in ein Nachbarland anders machen? Denn das mit dem ganzen Papierkrieg scheint mir ziemlich aufwendig und kompliziert zu sein. Da ist ein Tagesausflug sicher angenehmer, oder?
Gruß Arno |
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wolli.k Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 236
Wohnort: Triptis/Thüringen
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Verfasst am: 08.10.2007, 07:34 • Titel: |
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Hallo Ictus 1708,
bitte erst mal genau lesen, bevor Du mir die Verbreitung von Halbwahrheiten unterstellst. Schon mal was von der"Möglichkeitsform" gehört (sollte, könnte müßte usw.)?
Gruß
Wolli _________________ CO2 hat einen Anteil von nur 0.03% an der Atmosphäre (laut Wiki) und der Mensch trägt dazu nur 5% bei (laut UNO Klimabericht), also nur 0.0015%. Dieser winzige Anteil an der Luft soll das Klima verändern? Schwachsinn!!! |
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