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Petty Gast
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Verfasst am: 21.07.2003, 15:11 • Titel: Einreisebestimmungen |
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Hallo!
Ich werde demnächst nach Kroatien fahren , wobei ich auch durch Slowenien muss.Welche Pässe benötige ich ???Muss ich ein D - Aufkleber kaufen , wenn ich ein neues EU Kennzeichen habe??Bitte schnelle Antwort!Danke!!!! |
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Verfasst am: Titel: Wenn Du Dich im Forum registrierst bzw. anmeldest, dann siehst Du diese Anzeige nicht. |
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Lovs Gast
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Verfasst am: 21.07.2003, 15:27 • Titel: Re: Einreisebestimmungen |
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Hallo!!
Also welchen Pass du mit nehmen muss, naja den den du hast. Weil Slowenien ist ja noch immer kein EU Land!
Und wegen dem Eu Zeichen, bin mir nicht sicher aber einen D Aufkleber sollte man haben wenn man in die NICHT EU Länder verreist.
Mfg,
Lovs |
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Filip Gast
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Verfasst am: 21.07.2003, 15:31 • Titel: Re: Einreisebestimmungen |
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Du brauchst kein "D"-Zeichen am Auto, wenn Du die "europäischen" Autokennzeichen drauf hast. Die sind mittlerweile Standard beim Auto.
Ein Personalausweis reicht für die Einreise nach Kroatien aus.
Viele Grüße,
Filip |
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Thomas Fröhlich Gast
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Verfasst am: 21.07.2003, 15:41 • Titel: Re: Einreisebestimmungen |
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Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einreise nach Kroatien bzw. für die Durchreise durch Slowenien einen gültigen Personalausweis (Aufenthalt bis 30 Tage) oder Reisepass (Aufenthalt bis 3 Monate) bzw. Kinderausweis mit Lichtbild. Wenn Kinder mit ihren Eltern reisen, können sie auch im Reisepass eines der Elternteile eingetragen sein.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Reisedokumente gültig sind (Personalausweis mindestens 30 Tage, Reisepass mindestens drei Monate), da vor allem an der slowenischen Grenze häufig die Gültigkeit der Dokumente überprüft wird. Eine Einreise mit vorläufigem Personalausweis oder Reisepass ist nicht möglich.
Genau genommen benötigt man zur Einreise in ein Nicht-EU-Land ein D-Schild.
Bei meinen häufigen Fahrten nach Kroatien hatte ich aber ohne D-Schild nie Probleme. Ganz ängstliche können sich ja so ein Schild in´s Handschuhfach legen und im Notfall aufkleben. Der Notfall ist aber recht unwahrscheinlich.
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www.faszination-kroatien.de |
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Bertram Gast
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Verfasst am: 22.07.2003, 14:49 • Titel: Re: Einreisebestimmungen |
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Auswärtiges Amt, hier:
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Bertram Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.02.2004 Beiträge: 1254
Wohnort: Külsheim
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TOM Beliebter Stammgast

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 938
Wohnort: A-Ebenfurth
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Verfasst am: 03.08.2004, 19:27 • Titel: Vorsicht pickerlüberzieher |
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Für Österreicher:
Bei deutschen weiss ich nicht wie das mit pickerl abläuft.
Der Urlaubsfreude ist schnell ein Ende bereitet, wenn man an der Grenze des Urlaubslandes wieder zurückgeschickt wird. Eben das kann Urlaubern passieren, die mit einem Auto nach Kroatien fahren wollen, dessen Pickerl abgelaufen ist. Im Gegensatz zu Österreich, wo der Überprüfungstermin (§ 57a Überprüfung) um vier Monate überzogen werden darf, kann man in Kroatien deswegen Schwierigkeiten bekommen. Es sind mehrere Fälle bekannt, "in denen Urlaubern die Einreise nicht erlaubt worden ist", so ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Die Expertin rät daher, das eingestanzte Überprüfungsdatum rechtzeitig vor Reiseantritt zu kontrollieren _________________ Grüße
TOM
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http://www.schoener-reisen.at/Bildergalerie |
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Raimunde Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.04.2004 Beiträge: 1025
Wohnort: 4020 Linz
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