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Mick Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 2544
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Verfasst am: 13.11.2007, 12:07 • Titel: Verkehrssünden im Ausland |
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Zwingt das Urlaubsknöllchen den Rechtsstaat in die Knie?
ADAC: Auch Verkehrssünder haben Anspruch auf faire Verfahren
Spätestens ab dem Sommer 2008 werden Autofahrer Auslandsknöllchen nicht mehr achtlos wegwerfen können. Weigert sich der Verkehrssünder zu bezahlen, kann das Heimatland künftig Geldbußen über 70 Euro eintreiben. Eines der Hauptprobleme sieht der ADAC darin, dass die Bußgeldverfahren nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen und in der Sprache des Gastlandes durchgeführt werden. Der Betroffene weiß meist nicht, welche Rechtsmittel ihm im Ausland zustehen, in vielen Fällen wird ihm nicht einmal gesagt, wie er denn eine Geldbuße bezahlen kann. Kommt es dann zur Vollstreckung durch den Heimatstaat, wird der Fall rechtlich nicht mehr geprüft, sondern nur noch kassiert. Auf einer Rechtskonferenz des ADAC in Berlin nahm dazu der Generalsyndikus des Clubs, Werner Kaessmann, Stellung: „Ausländische Straf- und Bußgeldverfahren müssen elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Die Betroffenen müssen im Rahmen des inländischen Vollstreckungsverfahrens eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze geltend machen können. Neben dem ‚Rechtsraum Europa’ muss es auch einen ‚Rechtsschutzraum Europa’ geben.“ Doch die Kritik der ADAC-Juristen geht weiter:
- In manchen Ländern gibt es das bei uns geltende Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht in Verkehrssachen nicht. Stattdessen wird häufig „kurzer Prozess“ gemacht und an Stelle des Fahrers einfach der Halter zur Kasse gebeten.
- Zur vollstreckbaren Geldbuße kommen in der Praxis meist noch erhebliche Verwaltungs- und Vollstreckungsgebühren, so dass in naher Zukunft schon ein harmloser Verkehrsverstoß im Ausland mehr kosten kann als ein ganzer Urlaubstag.
Selbstverständlich müssen sich Autofahrer, wenn sie im Ausland am Straßenverkehr teilnehmen, an die dort geltenden Verkehrsregeln halten und für Verstöße auch gerade stehen. Dies darf jedoch nicht so weit gehen, dass die Autofahrer schlechter gestellt werden, als bei einem gleichartigen Verkehrsdelikt auf heimischen Straßen. Der ADAC fordert daher dringend EU-einheitliche Vorgaben in Bezug auf die Verfahrenssprache oder Rechtsbehelfsbelehrungen. _________________ Wenn Eishockey einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 4515
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 13.11.2007, 12:27 • Titel: Re: Verkehrssünden im Ausland |
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| Mick hat folgendes geschrieben: |
Zwingt das Urlaubsknöllchen den Rechtsstaat in die Knie?
ADAC: Auch Verkehrssünder haben Anspruch auf faire Verfahren
[....]
Neben dem ‚Rechtsraum Europa’ muss es auch einen ‚Rechtsschutzraum Europa’ geben.“ Doch die Kritik der ADAC-Juristen geht weiter:
- In manchen Ländern gibt es das bei uns geltende Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht in Verkehrssachen nicht. Stattdessen wird häufig „kurzer Prozess“ gemacht und an Stelle des Fahrers einfach der Halter zur Kasse gebeten.
- Zur vollstreckbaren Geldbuße kommen in der Praxis meist noch erhebliche Verwaltungs- und Vollstreckungsgebühren, so dass in naher Zukunft schon ein harmloser Verkehrsverstoß im Ausland mehr kosten kann als ein ganzer Urlaubstag.
[.....]
Der ADAC fordert daher dringend EU-einheitliche Vorgaben in Bezug auf die Verfahrenssprache oder Rechtsbehelfsbelehrungen. |
Lieber Mick,
das ist doch nun wirklich ein uralter Zopf und seit Jahren allgemein bekannt ! Auch hier und in anderen Foren wurde dieses Thema schon mehrfach "durchgekaut"
Welchen Anlaß hat der ADAC denn aktuell, um dieses Thema mal wieder aufzuwärmen ?
Haben das die Juristen des ADAC denn bisher regelrecht verschlafen ?
Sind etwa die Mitgliederzahlen rückläufig und man muß sich in Erinnerung bringen bzw. versuchen, sich zu profilieren ?
PS: Meine Kritik richtet sich nicht gegen Dich !!!! _________________ Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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Mick Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 2544
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 13.11.2007, 12:48 • Titel: |
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Es gibt viele Leute, die das nicht wissen. Drum wird wohl in der Pressemeldung nochmals auf diesen Umstand hingewiesen.
Anlaß ist, dass Auslandsknöllchen ab 2008 auch in Deutschland vollstreckt werden können (mit einigen Ländern wie Österreich gibt es ja schon entsprechende Abkommen).
Zur Zeit findet in Berlin die ADAC-Rechtskonferenz statt, wo dies unter anderem auch ein Thema ist. _________________ Wenn Eishockey einfach wäre, würde es Fußball heißen. |
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Lutz Forum-Administrator

Anmeldungsdatum: 01.06.2004 Beiträge: 2682
Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 13.11.2007, 12:51 • Titel: |
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Also ich finde dass dieses Thema garnicht oft genug angesprochen werden kann. Dafür ist der ADAC als Lobbyist der Autofahrer da... _________________ Lutz
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 4515
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 13.11.2007, 16:54 • Titel: |
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| Lutz hat folgendes geschrieben: |
| Dafür ist der ADAC als Lobbyist der Autofahrer da... |
Na gut, solange er die Wassersportler in Kroatien in Ruhe lässt .....  _________________ Gruß Fred
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Anmeldungsdatum: 04.04.2007 Beiträge: 357
Wohnort: 27616 Hollen (bei Bremerhaven)
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Verfasst am: 14.11.2007, 03:08 • Titel: |
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| Fred mag den ADAC doch nicht! Für ihn ist der ADAC in etwa das gleiche wie das rote Tuch für den Stier! Wobei es mir fern liegt, Fred mit einem Stie | |