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käptnblaubär
Beliebter Stammgast
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Anmeldungsdatum: 04.05.2004
Beiträge: 622


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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 12:31    Titel:

rdnrw hat folgendes geschrieben:

...
...man(n) oder Frau mögen mich eines Besseren belehren, aber ist es nicht so, dass ich, bevor ich neue neue Vignette klebe, die alte Vignette vorher komplett entfernt haben muß Shocked Question


Das geht sogar ganz ohne Belehrung. Von muß oder müßen ist nirgendwo die Rede.
Wegen der besseren Durch- und Übersicht ist es aber wohl schon empfehlenswert.

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Gruß von Jürgen
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Huberlinger36
Häufiger Stammgast
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 362
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 13:10    Titel:

In der Mautordnung der ASFINAG (auf Seite 16 von 66) steht unter

7. VIGNETTENANBRINGUNG
7.1. Art uind Ort der Anbringung
........sollte tunlichst neben der jeweils gültigen Vignette höchstens eine zweite Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein.

MfG. Huberlinger36

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wallbergler
Premium-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.08.2006
Beiträge: 1284
Wohnort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 15:03    Titel:

[quote="Fred"]
wallbergler hat folgendes geschrieben:
die E4 kenne ich nicht - was ist das Helmut ?


Danke Fred,
klar, man braucht ein schadstoffarmes Auto und eine Feinstaub-Plakette.
Ergebnis: Die Feinstaubplakette ist die Folge von Euronorm 4. Also insgesamt 3 Plaketten.

@ Huberlinger
und was machen wir jetzt, trotz des Paragraphen? Meint die ASFINAG ich lege meine Schweizplakette oder die Feinstaubplakette ab?
Da müssen aber die sich was einfallen lassen, es sei denn sie meinen 2 oder mehrere österreichische Plaketten, also die alten nicht mehr abgekratzt. ( Hab ich auch schon gesehen)
wallbergler

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Für mich ist Denkmal ein lebenslanger Imperativ, der aus zwei Wörtern besteht.
(Fritz Grünbaum)
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Huberlinger36
Häufiger Stammgast
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 362
Wohnort: Niedersachsen

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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 15:30    Titel:

Genau, lieber Wallberger, das ist das Problem.
Was genau bedeutet "sollte tunlichst" ?
Und was ist mit "gültiger Vignette" gemeint?
Bezieht sich "gültig" nur auf Austria, oder kann das Teil auch anderswo gültig sein, um noch vorhanden sein zu dürfen?
MfG. Huberlinger

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weka
Forum-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 97


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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 15:41    Titel:

Huberlinger36 hat folgendes geschrieben:

Bezieht sich "gültig" nur auf Austria, oder kann das Teil auch anderswo gültig sein, um noch vorhanden sein zu dürfen?
MfG. Huberlinger



Selbstverständlich bezieht sich das nur auf Austria.

Neben der gültigen, darf höchstens EINE abgelaufene, österreichische Vignette angebracht sein. Manche haben zum Zeichen, wie oft sie schon in A waren, ihre gesamten Vignetten kleben lassen (wie die Bootsfahrer in Kroatien), was mit dieser Vorschrift verboten wurde.
Auch eine bereits abgelaufene 10 Tages-Vignette hat bei der Rückfahrt ja nur mehr Erinnerungswert.

Gruß weka
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Fred
Moderator/in
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Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 4530
Wohnort: Bodenseekreis

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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 16:27    Titel:

weka hat folgendes geschrieben:
Neben der gültigen, darf höchstens EINE abgelaufene, österreichische Vignette angebracht sein. Manche haben zum Zeichen, wie oft sie schon in A waren, ihre gesamten Vignetten kleben lassen (wie die Bootsfahrer in Kroatien), was mit dieser Vorschrift verboten wurde.
Verboten ist mit dieser "Anmerkung" überhaupt nichts, solange es "tunlichst" heißt !
Wenn ich damit die neuen Automaten verwirren kann, sammle ich die Dinger hinter dem Rückspiegel rein zum Jux ! Laughing Wink

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Gruß Fred
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weka
Forum-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 97


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BeitragVerfasst am: 18.01.2008, 16:54    Titel:

Fred hat folgendes geschrieben:
b]Verboten[/b] ist mit dieser "Anmerkung" überhaupt nichts, solange es "tunlichst" heißt !
Wenn ich damit die neuen Automaten verwirren kann, sammle ich die Dinger hinter dem Rückspiegel rein zum Jux ! Laughing Wink



Ich kann nirgends das Wort "tunlichst" finden.

"Nach Ablauf der zeitlichen Gültigkeit ist die Vignette zu entfernen: Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen.
Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben."

Hier nachzulesen http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=55

Du wirst uns sicher über deine gemachten Erfahrungen mit den verwirrten Automaten berichten Very Happy

Gruß weka
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