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käptnblaubär Beliebter Stammgast

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 622
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Verfasst am: 18.01.2008, 12:31 • Titel: |
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| rdnrw hat folgendes geschrieben: |
...
...man(n) oder Frau mögen mich eines Besseren belehren, aber ist es nicht so, dass ich, bevor ich neue neue Vignette klebe, die alte Vignette vorher komplett entfernt haben muß  |
Das geht sogar ganz ohne Belehrung. Von muß oder müßen ist nirgendwo die Rede.
Wegen der besseren Durch- und Übersicht ist es aber wohl schon empfehlenswert. _________________ Gruß von Jürgen |
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Huberlinger36 Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 362
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.01.2008, 13:10 • Titel: |
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In der Mautordnung der ASFINAG (auf Seite 16 von 66) steht unter
7. VIGNETTENANBRINGUNG
7.1. Art uind Ort der Anbringung
........sollte tunlichst neben der jeweils gültigen Vignette höchstens eine zweite Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein.
MfG. Huberlinger36 _________________ Alt ist, wer den Mut verliert und sich für nichts mehr interessiert |
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wallbergler Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 1284
Wohnort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Verfasst am: 18.01.2008, 15:03 • Titel: |
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[quote="Fred"]
| wallbergler hat folgendes geschrieben: |
| die E4 kenne ich nicht - was ist das Helmut ? |
Danke Fred,
klar, man braucht ein schadstoffarmes Auto und eine Feinstaub-Plakette.
Ergebnis: Die Feinstaubplakette ist die Folge von Euronorm 4. Also insgesamt 3 Plaketten.
@ Huberlinger
und was machen wir jetzt, trotz des Paragraphen? Meint die ASFINAG ich lege meine Schweizplakette oder die Feinstaubplakette ab?
Da müssen aber die sich was einfallen lassen, es sei denn sie meinen 2 oder mehrere österreichische Plaketten, also die alten nicht mehr abgekratzt. ( Hab ich auch schon gesehen)
wallbergler _________________ Für mich ist Denkmal ein lebenslanger Imperativ, der aus zwei Wörtern besteht.
(Fritz Grünbaum) |
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Huberlinger36 Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 362
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 18.01.2008, 15:30 • Titel: |
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Genau, lieber Wallberger, das ist das Problem.
Was genau bedeutet "sollte tunlichst" ?
Und was ist mit "gültiger Vignette" gemeint?
Bezieht sich "gültig" nur auf Austria, oder kann das Teil auch anderswo gültig sein, um noch vorhanden sein zu dürfen?
MfG. Huberlinger _________________ Alt ist, wer den Mut verliert und sich für nichts mehr interessiert |
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weka Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2007 Beiträge: 97
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Verfasst am: 18.01.2008, 15:41 • Titel: |
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| Huberlinger36 hat folgendes geschrieben: |
Bezieht sich "gültig" nur auf Austria, oder kann das Teil auch anderswo gültig sein, um noch vorhanden sein zu dürfen?
MfG. Huberlinger |
Selbstverständlich bezieht sich das nur auf Austria.
Neben der gültigen, darf höchstens EINE abgelaufene, österreichische Vignette angebracht sein. Manche haben zum Zeichen, wie oft sie schon in A waren, ihre gesamten Vignetten kleben lassen (wie die Bootsfahrer in Kroatien), was mit dieser Vorschrift verboten wurde.
Auch eine bereits abgelaufene 10 Tages-Vignette hat bei der Rückfahrt ja nur mehr Erinnerungswert.
Gruß weka |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 4530
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 18.01.2008, 16:27 • Titel: |
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| weka hat folgendes geschrieben: |
| Neben der gültigen, darf höchstens EINE abgelaufene, österreichische Vignette angebracht sein. Manche haben zum Zeichen, wie oft sie schon in A waren, ihre gesamten Vignetten kleben lassen (wie die Bootsfahrer in Kroatien), was mit dieser Vorschrift verboten wurde. |
Verboten ist mit dieser "Anmerkung" überhaupt nichts, solange es "tunlichst" heißt !
Wenn ich damit die neuen Automaten verwirren kann, sammle ich die Dinger hinter dem Rückspiegel rein zum Jux !  _________________ Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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weka Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2007 Beiträge: 97
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Verfasst am: 18.01.2008, 16:54 • Titel: |
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| Fred hat folgendes geschrieben: |
b]Verboten[/b] ist mit dieser "Anmerkung" überhaupt nichts, solange es "tunlichst" heißt !
Wenn ich damit die neuen Automaten verwirren kann, sammle ich die Dinger hinter dem Rückspiegel rein zum Jux !  |
Ich kann nirgends das Wort "tunlichst" finden.
"Nach Ablauf der zeitlichen Gültigkeit ist die Vignette zu entfernen: Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen.
Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben."
Hier nachzulesen http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=55
Du wirst uns sicher über deine gemachten Erfahrungen mit den verwirrten Automaten berichten
Gruß weka |
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