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Anonymverfügung, Lenkererhebung, ... ?!?!

 
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käptnblaubär
Beliebter Stammgast
Beliebter Stammgast


Anmeldungsdatum: 04.05.2004
Beiträge: 658


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BeitragVerfasst am: 26.12.2007, 11:55    Titel: Anonymverfügung, Lenkererhebung, ... ?!?!

Wer hat sie mindestens nicht schon mal gelesen oder gehört, Anonymverfügung, Lenkererhebung, ... ?!?!
Aber was verbirgt sich hinter diesen kryptischen Ausdrücken unserer Nachbarn? Jetzt machen wir ein Ende mit dem Rätselraten


Sie haben eine Anonymverfügung erhalten:

Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorganes oder einer automatischen Überwachung vor. Bei fristgerechter Einzahlung bleibt der tatsächliche Übertreter (Täter) gegenüber der Behörde anonym.

HINWEISE:

Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung im Sinne des Verwaltungsstrafgesetzes.
Für den Fall, dass Sie die Übertretung nicht selbst begangen haben, können auch Sie den
Strafbetrag zeitgerecht einzahlen und die Angelegenheit mit der verantwortlichen Person
selbst regeln.

WENN SIE NICHT EINZAHLEN, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und ein Verwaltungsstrafverfahren - beginnend mit einer Lenkererhebung - wird eingeleitet. Dabei wird im Falle einer Bestrafung nicht nur der Strafbetrag erhöht, auch werden bei der Strafbemessung bereits bestehende Vorstrafen erschwerend bewertet. Die verhängte Strafe selbst wird für fünf Jahre festgehalten, in amtlichen Auskünften erwähnt und bei künftigen Verwaltungsstrafverfahren straferschwerend berücksichtigt.

Die obigen Rechtsfolgen treten auch dann ein, wenn anstelle der Bezahlung des Anonymverfügungsbetrages die Tat (wie z.B. die Anwesenheit des Fahrzeuges
zur Tatzeit am Tatort) bestritten wird.

Höhe der Strafe: maximal € 220,00
Zahlungsfrist: binnen vier Wochen
____________________________________________________________

Und mit der Lenkererhebung, soll kein neues Ausstattungs-Feature für das Fahrzeug sein, geht es hier weiter:

http://www.salzburg.gv.at/themen/se/bezirke/bh-hallein/bhha-polizei_verkehr/bhha-strafsachen.htm

Wer das alles gelesen hat, sollte eigentlich keine offenen Fragen mehr haben. Laughing

_________________
Gruß von Jürgen
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Marius
Stammgast
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Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 142
Wohnort: Frankfurt, Linz, Klagenfurt, Medulin

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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 10:04    Titel:

Ich empfehle, Anonymverfügungen umgehend einzuzahlen, auch wenn man nciht selbst gefahren ist. Alles folgende ist nur ärgerlich und teuer.

Eine Möglichkeit ist auch - das habe ich selbst freilich noch NIE gemacht und lohnt wohl auch nur bei gröberen Vergehen: Auf die Lenkererhebung, die man bekommt weil die Übertretung zu schwer oder die Anonymverfügung nciht beglichen wurde, einen Lenker eintragen, der nicht aus Ö oder D kommt, z.B. aus Ungarn. Der Ungar bekommt den Bescheid dann zwar tatsächlich (auf deutsch) zugestellt, wenn er darauf jedoch auf ungarisch antwortet und eine ungarische Übersetzung fordert, verläuft das Ganze im Sand oder der Strafbescheid ergeht nochmals an den Zulassungsbesitzer, worauf man nochmals unbedingt auf die bereits erfolgte Lenkerauskunft und den ungarischen Lneker verweisen sollte. Funktionierte schon drei Mal. Bei einem Kumpel, ich mach sowas ja nicht!

Der Ungar (oder Spanier oder was auch immer, es sollte nur kein Rechtshilfeabkommen mit diesem Land wie bei Ö-D bestehen) sollte freilich informiert sein, dass demnächst etwas hereinflattern wird Smile

_________________
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Fred
Moderator/in
Moderator/in


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis

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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 10:20    Titel:

Marius hat folgendes geschrieben:
Ich empfehle, Anonymverfügungen umgehend einzuzahlen, auch wenn man nciht selbst gefahren ist.


Dem kann man nicht widerspruchslos zustimmen !

Das Rechtshilfeabkommen mit Deutschland greift nicht in Fällen, wo der Beschuldigte bestreitet,
der Täter gewesen zu sein und es ihm durch österr. Behörden nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann !

Beispiele :
Foto von hinten bei einer Radaranlage.
Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung.

_________________
Gruß Fred
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Marius
Stammgast
Stammgast


Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 142
Wohnort: Frankfurt, Linz, Klagenfurt, Medulin

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BeitragVerfasst am: 27.02.2008, 23:45    Titel:

Dem kann ich hingegen widerspruchslos zustimmen!

Meine Empfehlung galt nachlässigerweise, weil ich selbst Österreicher bin, österreichischen Fahrern. Wie Fred richtig anmerkt, sollte man als deutscher Zulassungsbesitzer keinesfalls auf die Hinterkopffotos der Österreicher reinfallen. Kurioserweise ist es in Österreich sogar verboten, von vorne Fotos zu machen (gilt natürlich nciht für Radarpistolen, die machen aber auch keine Fotos).

Ich vermute, die Österreicher werden das auch bald fallen lassen. Die Regelung ist ein Überbleibslel aus der herkömmlichen Blitztechnik. Heutzutage machen die das mit Infrarot oder so. Immer noch gilt aber: Austria blitzt NUR von hinten!

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