byterex Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2004 Beiträge: 66
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Verfasst am: 23.01.2008, 00:29 • Titel: Neuerung bei Beantragung Aufenthaltsgenehmigung! |
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Hallo,
alle Ausländer die hier in Kroatien für immer leben - oder auch nur mehr als 90 Tage (ich halte mich dabei raus ob 90 Tage im Jahr oder im halben Jahr) - müssen die ersten 5 Jahre jährlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Hierbei ist es wichtig, dass die Frist, diesen Antrag mindestens 4 Wochen vor Ablauf der vorhergehenden Genehmigung abzugeben, eingehalten wird.
Eine Besonderheit bei Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ist die Tatsache, dass jeder Antragsteller einen Nachweis erbringen muss, dass er in seinem Heimatland ausreichend krankenversichert ist. Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel kein Problem, denn der Vordruck der Krankenkasse - in Deutschland heißt dieser HR/D 111- wird als ausreichend anerkannt.
Anders sieht es bei Antragstellern aus, die privat versichert sind - z.B. ich. Solche Personen müssen sich bei der hiesigen HZZO extra versichern - Kosten: ca. 50,- € im Monat. Sollte man dazu nicht bereit sein, bekommt man kein "Boravka" (keine Aufenthaltsgenehmigung)!
Nun kommt die diesjährige Neuerung: All die Antragsteller, die bei der HZZO versichert sind, müssen eine Kopie der Kroatischen Krankenversicherungskarte und eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung - das Finanzamt zieht hier die monatlichem Versicherungsbeiträge ein - beibringen, dass diese Beträge auch wirklich eingezahlt sind. Dazu sind dem Finanzamt die Einzahlungsbelege vorzulegen.
Diese Unterlagen sind dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung beizufügen.
Noch eine Hinweis zur Aufenthaltsgenehmigung: Nach Ablauf von 5 Jahren, die man mit Aufenthaltsgenehmigung hier in Kroatien lebt, kann man eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Solange man diese aber nicht hat, muss man weiterhin eine jährliche Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Zeit zwischen Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung und deren Erteilung kann unter Umständen mehr als ein Jahr betragen, sodass man unter Umständen 6 oder 7 jährliche Aufenthaltsgenehmigungen beantragen muss.
Vielleicht habe ich mit diesem Hinweis den betreffenden Personen eine Hilfe geben können!
Mit lieben Grüßen
Rainer |
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