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Am 01.01.2008 ist in Kroatien ein neues Ausländergesetz in Kraft getreten. Es enthält u.a. folgende wichtige Änderungen, von denen auch deutsche Staatsangehörige betroffen sind:
Der Erstantrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss vor Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung gestellt werden (bisher war eine Beantragung nach Einreise bei der örtlichen Polizeidienststelle möglich: Die befristete Aufenthaltsgenehmigung kann nur zu den im Gesetz vorgesehenen Zwecken (Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Studienzwecke, Forschung, humanitäre Gründe) beantragt werden. Zu sonstigen Zwecken kann eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 6 Monate im Jahr gewährt werden; Eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann nur zu einer Person gewährt werden, die die kroatische Staatsangehörigkeit oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzt, ansonsten zu einem Ausländer, der sich zu Forschungszwecken oder seit mind. 2 Jahren in Kroatien aufhält. Damit haben Familienangehörige von Deutschen, die aus beruflichen Gründen nach Kroatien kommen, keine Anspruchsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind Sprachkenntnisse nachzuweisen (Prüfung bei einer der 5 Fakultäten, die Kroatisch für Ausländer anbieten; Richtlinien über den Umfang der Prüfung sind noch nicht erlassen) Der Gesetzestext ist in englischer Sprache auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums unter http://www.mup.hr/1266.aspx nachlesbar.
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Dieses Gesetz ist in Angleichung an die EU-Gesetze so verabschiedet worden. Leider hat man dabei aber übersehen, dass in Kroatien nicht wenige ausländische Rentner leben, die zu Hause alles aufgegeben haben, aber leider noch nicht lange genug im Land leben, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese wurden nun aufgefordert, nach jeweils 90 Tagen Aufenthalt in sechs Monaten das Land zu verlassen!
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Zitat:
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Gruß Rainer |
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Habe gerade mal nachgelesen:
Ein Aufenthalt ohne Genehmigung ist nur innerhalb von 6 Monaten für 90 Tage möglich. Das bedeutet: Nach drei Monaten ausreisen und erst nach weiteren drei Monaten wieder einreisen. Also nach dem Gesetz ist es unmöglich, dort den Sommer von April bis September zu verbringen. Wenn man sich an Gesetze hält!!!
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Gruß Rainer |
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rain engel
richtig geschrieben, wenn man das gesetz beachtet !!! daher passiert es, dass dauercamper sich an manchen campingplätzen die ersten 3 monate selbst anmelden sollen und danach meldet erst der betreiber des campingplatzes die gäste wieder für 3 monate an, somit kann der betreiber des campingplatzes sagen, ich wusste doch nicht, dass der gast schon hier war und "putzt" sich so ab. und für ein businessvisum oder für die aufenthaltsgenehmigung für die dauer von 1 jahr oder für eine unbefristete daueraufenthaltsgenehmigung muss man nun ein kapital in kroatien nachweisen oder in eine firma in kroatien investiert haben, in der höhe von euro 100.000,- !!! da wird es vermutlich einige wieder nach hause zwingen neufi + sokrates |
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Zitat:
Und was machen jetzt die Rentner, die sich in Kroatien niedergelassen haben und bisher immer ihre jährliche Aufenthaltsgenehmigung bekamen? Die kosten den Staat doch nicht mal Geld, sondern lassen noch reichlich Bares da...
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ja, vera, dass habe ich mich auch gefragt, wie sie das handhaben wollen für die zukunft, denn meiner meinung nach geht dann viel kohle für diesen staat verloren.
die gesetze ändern sich in kroatien fast monatlich und in machen gemeinden sind sie sich auch nicht einig wie sie gehandhabt werden oder wissen gar nicht, dass es neue gesetze gibt. daher kann ich nur jedem hier empfehlen, wenn auskünfte einholen, dann nur aus zagreb, die stimmen auf alle fälle. so macht es unsere firma hier und bis dato sind wir damit sehr gut ausgekommen. neufi + sokrates |
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Hallo "neufi"
ich habe mich auf die "Auskünfte aus Zagreb" verlassen: Habe vor sechs Jahren hier in Istrien ein ein Haus gebaut - ich glaube nicht weit entfernt von euch - ; es wurde mir versichert, dass ich nach fünf Jahren einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung stellen kann. Wir haben vier Jahre lang die Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen - ohne Problem Daraufhin habe ich alles in Deutschland verkauft: Nun weiß ich, dass ich nach dem neuen Gesetz am 20. September das Land verlassen muss! Ich weiß nicht, wohin ich gehen soll! Grade heute war ich bei einem Makler und habe mein Haus zum Verkauf angeboten. Ich bin am Überlegen wieder alles zu verkaufen, denn mit 62 Jahren möchte ich schon wissen, wo ich "alt werden darf"! Liebe Grüße von Rainer - der "auf Zagreb gehört hat" - und heut weiß, dass es ein Fehler war! |
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byterex
unsere firma und auch viele bekannte von mir haben bis heute nur gute erfahrungen mit den auskünften von zagreb gehabt. die aufenthaltsgenehmigung bekommst ja auch wieder, denn du hast ja ein haus und somit geld investiert oder hast du alles auf pump hier gebaut. weise deine kranken und pensionsversicherung nach und es wird kein problem geben. und was meinst du damit, in der nähe von uns ? hast du dein haus in zagreb neben unserer firma, das wäre aber dann nicht auf istrien neufi + sokrates |
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hallo neufi,
zuerst einmal zur Klarstellung: Es gibt eine/einen "Sokrates", der hier in der Nähe von Novigrad lebt. Ich dachte, da bist Du involviert. Entschuldige bitte, wenn es nicht so ist. Ich habe den Neubau meines Hauses bar bezahlt. So zahle ich bislang auch meine Steuern, Müllabfuhr und anderes! Da ich privat versicher bin, habe ich bei HZZO eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen müssen, und als ehemaliger Berufssoldat habe ich auch eine ausreichende Pension.... Das alles reicht aber nicht... Ich muss am 20. September das Land verlassen! Solltest Du Interesse an einem Haus in Istrien haben, schau auf meine Nickpage, vielleicht wäre mein Haus etwas für dich... Liebe Grüße Rainer |
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