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claus-juergen Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 08.04.2008 Beiträge: 209
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Verfasst am: 19.06.2008, 12:09 • Titel: |
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nochmal kurz für alle:
für die ein- und ausreise nach kroatien gilt sowohl ein noch mindestens 6 monate gültiger personalausweis, alternativ reisepass, wie für fast alle staaten in europa, egal ob eu oder nicht eu.
flottetante hat recht mit der aussage, dass jeder deutsche einen personalausweis oder reisepass besitzen, nicht jedoch mitführen muss.
ich selbst habe seit ca 15 jahren keinen personalausweis mehr, dafür einen reisepass, den ich allerdings nie mitführe, ausser bei meinen reisen ins ausland.
die meldeverpflichtung besteht in kroatien analog zur deutschen und wird in der regel vom unterkunftsgeber übernommen.
wer weder gültigen pass noch ausweis besitzt, muss sich gegen gebühr ein "amtliches ersatzdokument", kurz passersatz ausstelle lassen. mit diesem dokument ist der grenzübertritt in europa allgemein möglich.
grüsse
jürgen - noch genau 4 wochen bis zur abreise  _________________ "Mangelnde Bildung kann man durch Takt ersetzen, aber niemals mangelnden Takt durch Bildung" (Erich Limpach - deutscher Lyriker) |
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Vera Moderator/in

Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 3208
Wohnort: 47918 Tönisvorst
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Verfasst am: 19.06.2008, 12:58 • Titel: |
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@ Claus-juergen
deine Aussagen sind nicht ganz korrekt. Das Ausweisdokument muss nicht noch 6 Monate, sondern lediglich für die Dauer des Aufenhalts gültig sein.
Nicht jedes amtliche Ersatzdokument wird in Kroatien anerkannt. Es ist allenfalls ein vorläufiger Reisepass gültig.
Gruß Vera _________________ Meine Fotogalerie |
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käptnblaubär Beliebter Stammgast

Anmeldungsdatum: 04.05.2004 Beiträge: 658
Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 19.06.2008, 13:25 • Titel: |
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Mal für jeden hier im Forum zum selber lesen der komplette Text der Einreisebedingungen von der deutschen Botschaft in Zagreb verfasst.
http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/zagreb/de/04/Einreise__nach__Kroatien.html
Hinweis zur Einreise nach Kroatien
Vorsicht: Neuregelungen für alleinreisende Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes,
- Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung
und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.
Einer beglaubigten Einverständniserklärung steht gleich:
- ein von der Fluggesellschaft entsprechend den IATA-Standards ausgestellter Begleitschein
- eine von der Schulleitung beglaubigte und in die englische oder kroatische Sprache übersetzte Schülerliste, wenn es sich um eine Klassenfahrt handelt
- eine Eintragung in einer Teilnehmerliste für Sport- oder Kulturveranstaltungen
In allen Fällen ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen!
Formular für eine Einwilligungserklärung am Ende der Seite.
Allgemeine Reisevorschriften
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Nach dem kroatischen Gesetz müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Seit Inkrafttreten des neuen kroatischen Ausländergesetzes am 01.01.2008 können an Ausländer unter bestimmten Umständen Einreisesperren verhängt werden. Betroffene dürfen erst wieder nach Ablauf einer Frist von 2 Tagen nach Kroatien einreisen. Gründe für die Verhängung einer Einreisesperre können u.a. sein:
- fehlender Besitz eines gültigen Reisedokuments
- fehlender Nachweis für die Finanzierung des Aufenthalts und der Rückreise
- das mitgeführte Reisedokument berechtigt nicht zur Einreise in einen anderen Staat (nur bei Transit).
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für die Einreise nach Serbien und Montenegro ein Reisepass erforderlich ist!
Visum
Für touristische und sonstige Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht - sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird - keine Visumspflicht. Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht, sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. _________________ Gruß von Jürgen |
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Huberlinger36 Häufiger Stammgast

Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 418
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.06.2008, 14:02 • Titel: |
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Hat eigentlich schon mal jemand bei der Einreise nach CRO (oder auch anderswo) seine Zahlungsfähigkeit nachweisen müssen? Ist mir noch nirgends passiert. Nur früher an der ruhmreichen DDR-Grenze musste ich immer die Taschen umdrehen.
MfG. Huberlinger36 _________________ Alt ist, wer den Mut verliert und sich für nichts mehr interessiert |
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Vera Moderator/in

Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 3208
Wohnort: 47918 Tönisvorst
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