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Einreisebestimmungen Minderjährige ohne Begleitung d. Eltern

 
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Lutz
Forum-Administrator
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Anmeldungsdatum: 01.06.2004
Beiträge: 2880


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BeitragVerfasst am: 03.07.2008, 09:42    Titel: Einreisebestimmungen Minderjährige ohne Begleitung d. Eltern

Minderjährige (bis 18 Jahre) ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreters benötigen zur Einreise und Ausreise zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten, wobei die Unterschrift des Erziehungsberechtigten beglaubigt sein muss. (Die Beglaubigung der Unterschrift des Erziehungsberechtigten ist zwar nicht erforderlich, wenn es anlässlich der Grenzkontrolle möglich ist, die in der Einverständniserklärung angeführten Daten zu überprüfen. Da jedoch keine genaueren Angaben über die Voraussetzungen für eine solche Überprüfung vorliegen, wird geraten, die Unterschrift auf der Vollmacht in jedem Fall beglaubigen zu lassen).


Diese Vollmacht muss des Weiteren auf Kroatisch oder Englisch verfasst sein. Andere Sprachen bedürfen einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher. Die Zustimmung muss nach kroatischen Angaben folgende Elemente beinhalten:


1. persönliche Daten des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin

2. Zweck und Zeitraum des Aufenthaltes

3. Dauer des Aufenthaltes

4. Gültigkeitsraum der Zustimmung

5. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin.



Die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin ist nicht notwendig, wenn:

Der Minderjährige per Flugzeug reist und ein Begleitschreiben für die Reise der minderjährigen Person, ausgegeben von der Fluggesellschaft in Übereinklang mit den IATA Standards und der empfohlenen Praxis besitzt.

Der Minderjährige im Rahmen einer Klassenfahrt reist und ein gültiges Reisedokument besitzt sowie auf einer Teilnehmerliste der Klassenfahrt aufgelistet ist, welche von der zuständigen Schuleinrichtung bestätigt und auf kroatisch oder englisch übersetzt ist.

Der Minderjährige an einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung teilnimmt und in der Teilnehmerliste angeführt ist sowie ein gültiges Reisedokument besitzt.

Achtung: Gruppenreisen von Minderjährigen, welche von Reisebüros oder anderen juristischen Personen organisiert wurden, sind mit Klassenfahrten gleichgestellt.

_________________
Lutz
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