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albman CRO-Guide

Anmeldungsdatum: 03.08.2007 Beiträge: 449
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Verfasst am: 19.07.2008, 14:59 • Titel: Vorsicht beim Grundstückskauf |
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Hallo zusammen
Ich habe ich mich um ein Grundstück ( Garagengrundstück ) in Orebic bemüht.
Am Anfang machte es sich so sehr gut an. Das Stück Land war nicht weit weg vom Haus, lag an einer Straße, die auch mit dem Auto befahrbar war. Ist nicht immer so in unserer Ortschaft. Auf Rückfrage mit dem Eigentümer war er alleiniger Besitzer.
Auf dem Katasteramt von Orebic sah es aber ganz anders aus.
Das Grundstück hatte drei Besitzer.
Das ursprüngliche Grundstück wurde mehrere male geteilt.
Und bei der letzten Teilung wurden zwei Namen nicht gelöscht.
Mir wurde gesagt, dass es wenn ein Kroate dieses Grundstück kauft, keine Probleme gibt.
Aber wenn ein Ausländer dieses Grundstück kauft, es zu erheblich Problemen kommen kann.
Der Grundstückskauf kann nicht in Orebic oder Korcula abgehandelt werden. Sondern nur über das Auswärtige Amt von Zagreb.
Ich habe mal ein Grundbuchauszug von Orebic mitgebracht.
Dieser Teilungsform von Grundstücken wird in ganz Kroatien praktiziert.
Ich habe mal so einige Grundstücke hervorgehoben, wo verschiedene Parzellen eingetragen sind.
Also Vorsicht beim Grundstückskauf.
Hier noch mal vergrößert.
Weiterhin wurde mir mitgeteilt, um eine lange Baugenemigung zu umgehen muss ein Gebäude,
kann auch ein Schuppen sein, schon vor 1968 auf dem Grundstück gestanden haben.
gruss manni _________________ http://www.orebic-peljesac.de
Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür
bekommen, sondern das, was wir dadurch werden.
John Ruskin (1819-1900) |
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Filip Forum-Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2003 Beiträge: 7717
Wohnort: München-Porec
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Malin Moderator/in

Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 3150
Wohnort: Straubing
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Verfasst am: 23.07.2008, 23:46 • Titel: |
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Ja Manni, ist alles nicht so einfach, zu deinen guten Tips möchte ich noch was anmerken:
Wer ein Grundstück am Meer (oder auch eine Insel) erwirbt, dem gehört nicht automatisch der Strand oder die Küste, mehrere Meter bleiben öffentlich, außer man erwirbt sich das Recht zur Nutzung (ähnlich Pacht, zeitlich begrenzt)
Wen auf dem Grundstück eine Ruine steht, darf sie meist "renoviert" (ersetzt) werden, aber je nach Gemeinde nur mit dem selben Grundriss, was ein 1000 qm Grundstück mit 25 qm Ruine nicht gleich zum ersehnten Bauland macht.
Alles nur gehört, keine Garantie auf Richtigkeit  |
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albman CRO-Guide

Anmeldungsdatum: 03.08.2007 Beiträge: 449
Wohnort: Bremen
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Verfasst am: 05.08.2008, 19:29 • Titel: |
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Das ist richtig was du geschrieben hast.
Es geht sogar noch weiter.
Wenn du ein Grundstück erwirbst das weniger als 75 Meter am Wasser entfernt steht, bekommst du keine Baugenehmigung bei Neubau.
Da haben sich schon viele verschätzt.
Das kann sehr teuer werden
Malin, bei einer Ruine erleichtert es aber die neue Genemigung zu erhalten.
manni _________________ http://www.orebic-peljesac.de
Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür
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John Ruskin (1819-1900) |
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