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Robert Gast
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Verfasst am: 14.01.2004, 20:52 • Titel: privatgrundstück zum anmieten |
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Hallo
wir sind ca. 12 personen mit Wohnwagen und Wohnmobiele und suchen auf diesen Weg eine Günstige privatunterkunft (Garten,Grundstück etc. )wer kennt da was geeignetes für anfang aug.für 14 tage.
für beantwortung sind wier Dankbar
Gruß aus Nürnberg
Robert |
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Google Anzeigen [Kroatien Forum]
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Verfasst am: Titel: Wenn Du Dich im Forum registrierst bzw. anmeldest, dann siehst Du diese Anzeige nicht. |
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Relevante Links für Kroatien
Sie interessieren sich für einen Urlaub in Kroatien? Hier einige Empfehlungen für Ihren Kroatien Urlaub:
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Helmut Gast
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Verfasst am: 14.01.2004, 22:11 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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Hallo Robert!
Ich habe da eine Idee, wie ich Euch helfen könnte. Ein Freund von mir in Istrien, in Labin hat das geeignete Grundstück für Euch.
Schicke mir bitte ein Mail, dann kann ich Dir nähre Infos darüber geben.
Bin aber bis Samstag in Österreich und kann Euch die Nachricht erst am Dienstag übermitteln, denn ich muß auch noch vorher mit meinem Freund darüber sprechen.
Liebe Grüße aus Labin |
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Robert Gast
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Verfasst am: 15.01.2004, 18:37 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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Hallo Helmut
meine e-mail : rs121262@aol.com
Freue mich auf antwort
gruß Robert |
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Mato Gast
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Verfasst am: 15.01.2004, 20:48 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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[s]? [/s]
Hallo Robert!
Sei bitte etwas vorsichtiger mit dem Urlaub auf einem Grundstück, oder in einem Garten. Das kann teuer werden (Strafe mind. 200,- Euro/Pers.)
Urlaub kann man in Kroatien NUR in einem dafür vorgesehenem und registriertem Objekt: Ferienwohnung, Privathaus, Appartment, Camp, Ferienanlage - verbringen. Alles andere ist NICHT erlaubt.
Gruß
Mato |
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Helmut Gast
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Verfasst am: 15.01.2004, 22:33 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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Also was ich da so alles lese, interessant. Ganz was Neues für mich.
Anscheinend weißt Du, Mato noch nicht, daß seit dem 1.1.2004 hier ein neues Gesetz gemacht wurde, welches ab März 2004 in Kraft tritt.
Helmut |
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Achim Gast
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Verfasst am: 15.01.2004, 23:08 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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Gebe Mato recht. Hab von einem jungen Pärchen gehört, dass Sie einmal "schwarz" campen waren. Danach wurden sie 5 Tage auf der Polizeiwache festgehalten und mussten danach ne saftige Strafe bezahlen. Also, wenn schon so, dann unbedingt aufpassen! Das wäre mir zu viel Risiko. Das brauche ich im Urlaub nicht. Ist aber nur meine Meinung!
- Achim |
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F. Rink Gast
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Verfasst am: 16.01.2004, 09:26 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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Hallo Helmut,
Du schreibst mittlerweile so vieles, was offensichtlich falsch ist ! Vielleicht gibt es ja aber auch für den Raum Labin besondere Gesetze ???? [s]:-}[/s][s] [/s][s] )[/s]
Es wäre nett, wenn Du, [b]bevor[/b] Du hier etwas schreibst was andere für "bare Münze" nehmen könnten, richtig recherchierst !![s]} ([/s][s]} ([/s]
Siehe Grundstückkauf Wiesen / Ackerland !!!!
Du kennst Mato nicht und weißt daher auch nicht, welche Funktion er hat - ich daher schon seit mehr als 16 Jahre und bisher hat [b]alles ohne Einschränkung[/b] gestimmt, was er mir gesagt / geraten hat !!
Daher ein guter Rat von mir : [b]Sei bitte etwas vorsichtiger ![/b]
Danke !! [s] [/s][s] [/s]
Gruß Fred |
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Filip Gast
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Verfasst am: 16.01.2004, 09:29 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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@ Helmut: Mich würde interessieren, welches Gesetz Du denn meinst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue rechts-konservative Regierung (HDZ), dass Wild-Campen fördern will [s]? [/s]. |
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Mato Gast
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Verfasst am: 16.01.2004, 18:05 • Titel: Re: privatgrundstück zum anmieten |
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[s]:,-([/s]
ZITAT
Also was ich da so alles lese, interessant. Ganz was Neues für mich.
Anscheinend weißt Du, Mato noch nicht, daß seit dem 1.1.2004 hier ein neues Gesetz gemacht wurde, welches ab März 2004 in Kraft tritt.
Helmut
HALLO HELMUT!
Was bedeutet für dich das Wort "hier", Labin, Istrien, Kroatien...?
Die Gesetze werden zunächst durch die Parlamentabgeordneten im Parlament (SABOR) der Republik Kroatien durch Amandmane vorgeschlagen, dann werden diese abgestimmt, danach verabschiedet und zum Schluß, treten diese in Kraft.
Durch Deine Aussagen, wie z.B. an Jutta, bewegst du deine Mitbürger (und viele anderen dazu), eine STRAFTAT zu begehen. Vorsicht!!!
Wenn das Gesetz, von dem du (nur du) wissen möchtest, im Geschäftsblatt "NN T.M.04" (NARODNE NOVINE Rep | |