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Gleichbehandlung aller Bürger – Kommission reagiert auf unverhältnismäßige Gebühren für PKW und Motorräder bei der Durchfahrt durch Slowenien.
Die EU teilt mit: "Die Kommission hat heute beschlossen, an Slowenien ein Aufforderungsschreiben zu richten, um gegen die diskriminierende Behandlung gelegentlicher Nutzer slowenischer Mautstraßen vorzugehen. Das Aufforderungsschreiben betrifft Änderungen des slowenischen Straßenverkehrsgesetzes, die im Juli in Kraft getreten sind. Diese Änderungen, mit denen ausschließlich Jahres- und Sechsmonatsvignetten für PKW und Jahresvignetten für Motorräder eingeführt wurden, benachteiligen insbesondere Ausländer, die die Autobahnen in Slowenien nur gelegentlich nutzen, im Vergleich zu slowenischen Bürgern oder Personen mit Wohnsitz in Slowenien, da es für den Transit oder eine zeitlich beschränkte Nutzung der Autobahnen keine verhältnismäßig gestalteten Gebühren gibt. Nach europäischem Recht ist jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verboten, was auch eine ungleiche Behandlung einschließt, die zwar nicht ausdrücklich mit der Staatsangehörigkeit in Zusammenhang steht, aber bei der andere Unterscheidungskriterien zu dem gleichen Ergebnis führen. Der EU-Rechtsrahmen für Straßenbenutzungsgebühren gilt nicht für PKW oder Motorräder, so dass die Mitgliedstaaten hierfür ihre eigenen Mautregelungen festlegen können. Die Mitgliedstaaten müssen dabei jedoch die allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrags beachten. Seit 1996 hat die Europäische Kommission diesen Standpunkt auch mehrfach gegenüber anderen Mitgliedstaaten geltend gemacht, die ähnliche Vignettenregelungen eingeführt hatten, so Österreich, Ungarn, die Slowakei, die Tschechische Republik, Bulgarien und Rumänien. Die Kommission reagiert mit ihrer Maßnahme auch auf Beschwerden europäischer Tourismusorganisationen. Ein Aufforderungsschreiben stellt den ersten förmlichen Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens dar. Nach Erhalt einer Antwort der slowenischen Behörden wird die Kommission eventuell weitere Maßnahmen beschließen, wobei als letzter Schritt die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich ist." Quelle: http://europa.eu/rapid/pressReleases...guiLanguage=en
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Danke Orebic,
das kam heute im ORF Salzburg in den Nachrichten. Wobei aber anklang, dass es Monate dauern kann, bis eine praxisnahe Lösung für die Autofahrer eingeführt wird. Klar: Fristen für Stellungnahmen, Beschlüsse und Gegenstellungnahmen. wallbergler
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Für mich ist Denkmal ein lebenslanger Imperativ, der aus zwei Wörtern besteht. (Fritz Grünbaum) Meine Bilder im Photoforum
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