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Marina
Gast






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BeitragVerfasst am: 29.03.2004, 13:25    Titel:

Danke Filip. Wir sind ja noch am planen, ob wir überhaupt vermieten sollen. Es handelt sich nur um 1 Apartment, das wir selbst nutzen. Das heißt, es steht ziemlich viel leer und da kam uns der Gedanke, es zu vermieten. Wo müßte ich denn das Kleingewerbe anmelden und was sind die Bedinungen und Kosten?
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Filip
Forum-Administrator
Forum-Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 7471
Wohnort: München-Porec

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BeitragVerfasst am: 29.03.2004, 15:12    Titel:

Das müsstest Du der lokalen Tourismusbehörde melden. Bevor Du vermieten darfst, musst Du das Appartement erst "kategorisieren" lassen. Es gibt auch noch andere Auflagen. Informier Dich daher rechtzeitig! Die Strafen für "Schwarz"-Vermieten sind auch unten nicht zu unterschätzen!
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Marina
Gast






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BeitragVerfasst am: 29.03.2004, 15:23    Titel:

Nochmals danke. Ich werde mich Ostern mal ins nächste Touristenbüro begeben und das Procedere erfragen.
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schorsch
Forum-Mitglied
Forum-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 58
Wohnort: Ansbach

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BeitragVerfasst am: 01.04.2004, 07:46    Titel:

Danke auch von mir,für diese Info an Filip!
Jetzt muß natürlich erst einmal abgewogen werden,wie alles im Verhältniss zueinandersteht!
Ich bin nun seit ca. 15 Jahren in dieser Region Cres !
Mir gefällt es von Urlaub zu Urlaub immer besser!
Wir werden uns auch einmal vor Ort mit dem Touristbüro in Verbindung setzten und werden dann späther davon berichten!
Gruß von Schorsch aus Franken!
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Filip
Forum-Administrator
Forum-Administrator


Anmeldungsdatum: 29.09.2003
Beiträge: 7471
Wohnort: München-Porec

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BeitragVerfasst am: 04.04.2004, 17:45    Titel: Doppelbesteuerungsabkommen für Kroatien

Noch eine Ergänzung von meiner Seite. Hier zwei interessante Dokumente zum Doppelbesteuerungsabkommen:

Kroatien-Deutschland

http://www.fifoost.org/kroatien/steuern/dba_brd-kro/dba-jug-brd.pdf

Kroatien-Schweiz

http://www.fifoost.org/kroatien/steuern/dba_ch-kroatien/dba_ch-kroatien.pdf

Ist zwar ein älteres Dokument, aber meiner Ansicht nach noch immer gültig.

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Zlatko
Team Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 711
Wohnort: München-Porec-Sinj

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BeitragVerfasst am: 06.04.2004, 11:38    Titel:

Hallo zusammen!

Doppelbesteuerungsabkommen

Über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Kroatien wird verhandelt. Bis zu dessen Inkrafttreten gilt das DBA mit Jugoslawien vom 26.03.1987 (BGBl. 1988 II S. 744) auch weiter für Kroatien.

Viele Grüße

Zlatko
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Zlatko
Team Mitglied
Team Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2004
Beiträge: 711
Wohnort: München-Porec-Sinj

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BeitragVerfasst am: 27.04.2004, 11:41    Titel:

Hallo zusammen,

zur Zeit ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien in Bearbeitung. Mir wurde gesagt das es nur noch wenige Wochen dauert bis das neue und überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft tritt.

Information von der IHK!!! Wink

Viele Grüße

Zlatko
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Carlo
Gast






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BeitragVerfasst am: 27.04.2004, 14:31    Titel: Vermietung Ferienwohnung

Cool Cool Cool Cool Cool Cool Cool Hallo Freunde

wo kein Kläger gibts auch keinen Richter

mfg Carlo
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