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edith Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.12.2004 Beiträge: 8
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Verfasst am: 23.12.2004, 07:58 • Titel: |
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| aber was ist so schwer,wenn der Platz auf einer Anhöhe von 3-4 Metern ist rundherum ein Gitter zu machen,(was nützen dir Schaumstoffmatrazen wenns bergab geht?)Wir waren schon öfters in Ferienanlagen,da war der Platz eben und meistens am Strand! Ich wünsch desto trotz auch schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr,liebe Grüße aus Wien,sendet Familie Merlicek |
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Lutz Forum-Administrator

Anmeldungsdatum: 01.06.2004 Beiträge: 3027
Wohnort: Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 23.12.2004, 08:06 • Titel: |
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OK, ein letztes Mal,
die Anhöhe war doch klar zu sehen und dass man da hinuterstolpern kann muss man vielleicht einem Kind sagen. Das ist allgeine Lebenserfahrung und auch allgemeines Lebensrisiko. Was anderes wäre es gewesen wenn da z.B. ein verstecktes Elektrokabel gelegen hätte. Damit muss man nicht rechnen und dann ist eben der verantwortlich, der das Kabel verlegt hat bzw. hat verlegen lassen.
Naja, es würde mich nicht wundern wenn ein Gericht dies anders sehen würde. In diesem Sinne und trotz des Unfalls dir und deiner Familie
ein Frohes Weihnachtsfest! _________________ Lutz
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►► Hilfe für das Tierheim in Pula: www.urlaubspfoten.de
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Kathrin51 Beliebter Stammgast

Anmeldungsdatum: 14.06.2004 Beiträge: 872
Wohnort: Bad Neustadt-Salz
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Verfasst am: 23.12.2004, 23:13 • Titel: |
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Ich empfinde es als sehr angenehm, daß in Kroatien (noch) nicht alles eingezäunt und doppelt abgesichert ist
Das erleben wir hierzulande genug.
Liebe Grüße
Kathrin _________________ Für die Welt bist du irgend jemand. Für irgend jemanden bist du die Welt!! |
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Mato Stammgast

Anmeldungsdatum: 23.03.2004 Beiträge: 125
Wohnort: MEDULIN
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Verfasst am: 30.12.2004, 16:51 • Titel: |
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Hallo Edith,
um nicht schon wieder diese unendliche Diskussion zu entflammen, frage ich dich nur folgendes:
1. hast du diesen Unfall sofort an der Rezeption gemeldet?
2. warum hast du die Unfallstelle nicht fotografiert?
3. hast du den Betreiber dieser Anlage aufgesucht?
Wenn du das NICHT getan hast, dann bist du selbst schuld, denn, das soll das erste sein, wenn ein Unfall mit schweren Verletzungen passiert.
Nun mein Vorschlag.
ES ist bei uns in Kroatien üblich, dass die Notärzte (vorausgesetzt, es hadelt sich um einen Unfall mit schweren Körperverletzungen) sofort die Polizei darüber benachrichtigen, weil in solchen Fällen, mit schweren Körperverletzungen, die Polizei automatisch der Sache nachgeht.
Also, teile mir bitte mit: wann der Unfall passiert ist, wo genau (es gibt in Lanterna 3-4 Urlaubslokationen) und die Namen der Verletzten, zumindest des Schwerverletzten. Sende mir bitte ebenfalls die Kopie (oder per Fax) der Anmeldung oder der Rechnung von dort.
Ich werde über das Krankenhaus versuchen an den Unfallbericht zu kommen.
Übrigens, diese Kommentare, ob und wenn du verklagen solltest, sind quatsch. Wenn das so ist, dass diese Spielanlage überhaupt nicht gesichert ist und liegt auf einem Hügel, würde man darüber streiten können, ob der Betreiber DOCH gewisse Schuld trägt.
Erfahrungsgemäß (ich betreibe selbst in Medulin einen Family Park) bin ich sicher, dass es beim Betreiber dieser Anlage (auch bei Lanterna) eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle zu finden wäre. In diesem Fall solltest du überhaupt nicht klagen, sondern dich an den Dienstleistungsgeber (Lanterna) wenden.
Gruß an ALLE
Mato _________________ Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch.
BOOTSFÜHRERSCHEIN hier: www.aquamarin.hr |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 30.12.2004, 17:29 • Titel: |
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| Mato hat folgendes geschrieben: |
| Erfahrungsgemäß (ich betreibe selbst in Medulin einen Family Park) bin ich sicher, dass es beim Betreiber dieser Anlage (auch bei Lanterna) eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle zu finden wäre. |
Hallo Mato,
wenn jemand sich schon mehrfach an einer Stelle verletzt hat (Kinder) , damit die Gefahr bekannt ist und dann die "Aufsichtsperson" sich zum Schluß ebenfalls verletzt, so ist das in meinen Augen glattes Selbstverschulden = grobe Fahrlässigkeit.
| Edith hat folgendes geschrieben: |
| .... meine Kinder liefen natürlich auch den Ball nach ,wo sie natürlich öfters ausrutschten und sich auch mehrere Abschürfungen zuzogen, sowie auch am 09.07.2004 vormittags, rutschte meine Tochter wieder Mal aus .... |
Was dann noch folgt ist der Versuch, irgend einen Schuldigen zum Abzocken zu finden ....  | |