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bine66 Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 24.02.2005, 10:35 • Titel: Gesundheitszeugnis für Hund? |
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Hallo!
Habe irgendwo gelesen, dass ich ein Gesundheitszeugnis für den Hund brauche, wenn ich nach Kroatien will (Slowenien verlangt das angeblich).
Stimmt das oder kann ich einfach durchfahren?
lg, sabine |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 24.02.2005, 11:40 • Titel: |
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Das stimmt - zusätzlich zu dem Gesundheitszeugnis wird dem lieben Tierchen auch noch ein Chip eingepflanzt oder das Ohr wird tätowiert.
Die genauen Einreisebestimmungen kannst Du hier nachlesen :
http://www.kroatientips.de/html/hund_katze_hotel_kroatien_hote.html _________________ Gruß Fred
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Zuletzt bearbeitet von Fred am 24.02.2005, 11:48, insgesamt einmal bearbeitet |
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bine66 Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 8
Wohnort: wien
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Verfasst am: 24.02.2005, 11:44 • Titel: |
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Den Chip habe ich schon (bzw. mein Hund).
Aber zum Durchfahren brauche ich das Gesundheitszeugnis auch? Prüfen die das an der Grenze?
lg, sabine |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 24.02.2005, 11:57 • Titel: |
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Ja - auch zum Durchfahren brauchst Du es ! Ob sie es prüfen ??
Kann sein - kann nicht sein ......
Hier noch ein zuverlässiger Text mit Quellenangabe / Link zum Thema :
Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.
Die Einführung dieser Regelung war für den 3. Juli 2004 bindend vorgeschrieben. Mit Rücksicht auf die anstehende Ferienzeit hat die EU-Kommission bis zum 1. Oktober 2004 eine parallele Anwendung der alten Regelungen und der neuen Regelung ermöglicht.
(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.06.2004 Reference: IP/04/724 ) _________________ Gruß Fred
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