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HB58 Gast
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Verfasst am: 06.04.2005, 16:59 • Titel: Tempo 100 für schwere Wohnmobile |
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Dürfte sicher für interessant sein für die Fahrer / Fahrerinnen von Wohnmobilen unter uns:
Nachzulesen unter www.adac.de
Neue Regelung für Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 Tonnen
Deutschland: Tempo 100 für schwere Wohnmobile ab 1. April (3/2005)
Es ist kein Aprilscherz: Zum 1.4.2005 wird die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Damit wird einer langjährigen Forderung des ADAC entsprochen. Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse, die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassen sind und auch tatsächlich 100 km/h schnell fahren können, sind hinsichtlich ihres Fahrverhaltens und Bremsvermögens auf einem technisch hohen Niveau. Dies belegt nicht nur eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen, sondern macht sich auch in der Unfallstatistik dieser Fahrzeugart positiv bemerkbar.
Im Rahmen eines bis Ende 2009 befristeten Versuches soll nun erforscht werden, ob die Anhebung des Tempolimits eine Verbesserung des Verkehrsflusses bringt und deshalb auf Dauer gesetzlich vorgesehen werden soll. Betroffenen hiervon sind derzeit etwa 53.000 Fahrzeuge. Anders als bei der Ausnahmeregelung für Gespanne, die seit 1998 Tempo 100 ermöglicht, ist für Wohnmobile weder eine gesonderte Überprüfung noch eine Kenntlichmachung durch Aufkleber erforderlich. Dieser Verzicht auf einen bürokratischen Aufwand spart Wohnmobilbesitzern viel Geld und ist deshalb aus Sicht des ADAC zu begrüßen. Aber Achtung: Die angehobene Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Deutschland beschränkt; sie gilt hier auch für ausländische Wohnmobile bis 7,5 Tonnen.
Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern schwerer Wohnmobile insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 277 an, das ein Überholen durch alle Kfz über 3,5 t - ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse - verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem "Lkw-Überholverbot" auch die 100 km/h schnellen Wohnmobile und Gespanne ausgenommen werden. |
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