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Filip Forum-Administrator

Anmeldungsdatum: 29.09.2003 Beiträge: 7717
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Verfasst am: 21.04.2005, 21:21 • Titel: Artikel: Kein Geld bei Yachtunfall in Kroatien |
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Kein Geld bei Yachtunfall in Kroatien
Fährt ein Versicherungsnehmer mit einer Yacht in Gewässern, in denen er laut Bootsführerschein nicht fahren darf, so muss der Versicherer bei einem Schadenereignis nicht zahlen.
Das Landgericht München hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden (AZ: 25 O 17184/03), in dem ein Unternehmer seinen Yacht-Kasko-Versicherer auf Leistung verklagte. Während eines Urlaubes in Kroatien hatte der Kläger einen Ausflug mit einer Motoryacht unternommen und war auf ein Hindernis im Wasser gestoßen, sodass das Schiff Leck schlug. Als er den Schaden in Höhe von 16.000 EUR durch seinen Versicherer ersetzen lassen wollte, wurde ihm die Zahlung verweigert.
Nach Ansicht der Münchener Richter erfolgte diese Verweigerung zu Recht. Denn der Kläger verfügte nur über einen so genannten Bodenseeführerschein. Einen gültigen Bootsführerschein, um in den kroatischen Küstengewässern ein Schiff zu führen, besaß er dagegen nicht. Dies sei aber Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes, mahnte das Gericht.
Der Kläger scheiterte ebenso mit seinem Versuch, die Schuld an dem Unfall auf seinen Cousin abzuwälzen. Seine Aussage, der Cousin habe die Yacht im Zeitpunkt des Schadenereignisses gesteuert, konnte am Ausgang des Prozesses nichts ändern. Zwar habe der Cousin den erforderlichen Führerschein vorweisen können, dennoch könne ein Bootsschaden nicht mit einem Autounfall gleichgesetzt werden. Denn anders als beim Führen eines Pkws, würde auf einem Schiff die Kommandogewalt nach den objektiven Umständen beim Schiffsführer bleiben, so der zuständige Senat.
aus: http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=19799&xid=65758 _________________ Urlaubsangebote für Kroatien | Neue Beiträge im Kroatien Blog | Jetzt mitmachen beim virtuellen Reiseführer Projekt zu Kroatien | Englisches Kroatien Forum |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 22.04.2005, 07:19 • Titel: |
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Hallo Filip,
der Fall ist uns Skippern natürlich schon bekannt und wird auch diskutiert.
Wenn die Richter soviel Ahnung hatten wie der Berichterstatter der Presse, dann wird das Verfahren in der nächsten Instanz genau entgegengesetzt ausgehen, was in Fachkreisen ohnehin als sicher gilt.
1. ==> Heißt das nicht "Bodenseeführerschein", sonden Bodensee Schifferpatent
und
2. ==> muß der Schiffseigner keineswegs automatisch auch das für das entsprechende Fahrgebiet erforderliche Patent haben. Selbstverständlich kann er jemandem, der sich an Bord befindet und im Besitz eines gültigen Patentes ist, das Kommando über das Schiff / Boot übertragen.
Beispiel :
ein reicher Daddy kauft seinem Sohn eine Yacht, meldet das Ding auf seinen Namen an, versichert es auch auf seinen Namen - jedoch hat nicht er ein Schifferpatent, sondern der Sohnemann ....
Alleine die Tatsache, daß der Eigner an Bord ist macht ihn daher noch nicht zum Schiffsführer.
Eine Parallele dazu ist auch die Funklizenz, die nicht unbedingt der Schiffseigner haben muß.
Man wird abzuwarten haben, wie die Sache am Ende ausgeht denn ein mir gut bekannter Rechtsanwalt hat mir mal gesagt :
auf hoher See und vor einem deutschen Gericht befindet man sich in Gottes Hand ....... _________________ Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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