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Zur Erinnerung: Warnwestenpflicht ab 01.05.05 in Österreich
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HB58
Gast






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BeitragVerfasst am: 25.04.2005, 22:59    Titel: Zur Erinnerung: Warnwestenpflicht ab 01.05.05 in Österreich

Zur Erinnerung: Warnwestenpflicht ab 01.05.2005 auch in Österreich

nachzulesen unter: www.oeamtc.at


Die Frist läuft ab - vor 1. Mai Warnwesten besorgen
Gelb können sie sein, orange oder rot, gesehen hat sie schon jeder, viele haben bereits ein Exemplar gekauft- die Warnweste wird ab 1. Mai Teil der verpflichtenden Auto-Ausstattung.

"Die reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit einer Person um das Fünffache", begrüßt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer die Warnwestenpflicht. Er rät zum rechtzeitigen Kauf, weil die Nachfrage zum nahenden Stichtag immer größer wird. Die ÖAMTC-Experten empfehlen, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen.

Der Club hat auch für Kinder vorgesorgt und bietet österreichweit Mini-Warnwesten an. "Eine Nichteinhaltung der Warnwestenpflicht geht auf Kosten der eigenen Sicherheit und man riskiert außerdem Strafen", sagt Hoffer. Damit die neue Vorschrift für Autofahrer nur Vorteile bringt, informieren die Club-Experten über die wichtigsten Punkte:

* Was Warnwesten kosten und worauf man beim Kauf achten muss:
Die Jacken dürfen gelb, rot oder orange sein und müssen der ÖNORM EN 471 entsprechen. Ob dem so ist, sieht man am Etikett der Jacke. Die gelben Warnwesten des ÖAMTC entsprechen der ÖNORM und sind für Mitglieder wie Nichtmitglieder um 2,90 Euro erhältlich. Die Kinder-Mini-Sicherheitswesten gibt es in zwei Größen für Kindergartenkinder bis sechs Jahre und Schulkinder bis 15 Jahre. Zu jeder Warnweste gibt es beim Club die Sicherheits-Card mit Tipps bei Panne und Unfall.

* Wie viele Warnwesten man im Auto mitführen muss:
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ÖAMTC empfiehlt aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen. "Besser beim Warnwesten-Kauf großzügig sein, das kann im Ernstfall Leben retten", appelliert der ÖAMTC-Experte an die Eigenverantwortung der Autofahrer.

* Die Tragepflicht für Warnwesten:
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.

* Das sind die Strafen bei Verstößen gegen die neue Verordnung:
Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in Höhe von maximal 36 Euro ausgestellt wird", sagt der ÖAMTC-Jurist. Der Club setzt sich dafür ein, dass in den ersten Monaten Abmahnungen statt Bestrafungen ausgesprochen werden. "Verkehrssicherheit soll nicht als Schikane empfunden werden", meint Hoffer.

Warnwestenpflicht in Europa
Warnwesten-Bestimmungen in weiteren europäischen Ländern: In Italien und Spanien ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Die Tragepflicht gilt, wenn der Autolenker außerhalb des Ortsgebietes sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält. Das Nicht-Mitführen ist in diesen Ländern straffrei. In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht auf 25. Juni 2005 verschoben. Dort wird es wie in Österreich auch eine Mitführpflicht geben.

"Insgesamt gilt, Vorsorgen ist besser als Heilen. Warnwesten schützen die ganze Familie. Also zur eigenen Sicherheit schnell besorgen und ins Auto geben, damit bei Bedarf alle besser geschützt sind", rät der ÖAMTC-Experte abschließend.
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TOM
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Anmeldungsdatum: 08.02.2004
Beiträge: 938
Wohnort: A-Ebenfurth

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BeitragVerfasst am: 26.04.2005, 15:41    Titel: Re: Zur Erinnerung: Warnwestenpflicht ab 01.05.05 in Österre

HB58 hat folgendes geschrieben:
Zur Erinnerung: Warnwestenpflicht ab 01.05.2005 auch in Österreich

nachzulesen unter: www.oeamtc.at



* Das sind die Strafen bei Verstößen gegen die neue Verordnung:
Sowohl das Nicht-Mitführen als auch das Nicht-Tragen der Westen ist ab 1. Mai strafbar. Der theoretische Strafrahmen für den Fall einer Anzeige reicht bis zu 2.180 Euro. "In der Praxis ist zu erwarten, dass eine Organstrafverfügung in Höhe von maximal 36 Euro ausgestellt wird", sagt der ÖAMTC-Jurist. Der Club setzt sich dafür ein, dass in den ersten Monaten Abmahnungen statt Bestrafungen ausgesprochen werden. "Verkehrssicherheit soll nicht als Schikane empfunden werden", meint Hoffer.



Gestraft wird erst ab August, bis dorthin gibts nur Abmahnungen. Laughing

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Grüße
TOM
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burki
Forum-Administrator
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Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 10407
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BeitragVerfasst am: 26.04.2005, 15:57    Titel:

Besser man hat sie...

http://www.warntex.de/

Gruß burki

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P.S. Die Rechtschreibung in diesem Posting basiert auf der neuen Rechtschreibung... oder der Alten... oder dem Zufall... oder der göttlichen Eingebung!!

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HB58
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