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Joja Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 11
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Verfasst am: 24.05.2005, 16:42 • Titel: Amtstierärztl. Zeugnis für Hund bei Durchfahrt Slowenien? |
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Hallo, das ist eine Frage an diejenigen unter Euch, die einen Hund haben und bei der Anreise durch Slowenien fahren. Unser Hund ist geimpft und gechipt und hat den Europaimpfausweis. Für Österreich und Kroatien ist das ausreichend, aber nun habe ich gelesen, dass Slowenien noch ein amtstierärztliches Zeugnis verlangt. Ist das wirklich so? Und wo sucht man einen Amtstierarzt?
Schönen Dank im voraus, Joja |
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007 Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 8
Wohnort: Linz
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Verfasst am: 25.05.2005, 13:13 • Titel: tierärztliches zeugnis für slowenien |
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habe selbst einen dackel und fahre seit 10 jahren mit diesem durch slowenien. es ist ebenfalls gechipt und hat den neuen europass.
es ist richtig, dass die slowenen so ein zeugnis vorschreiben, dass auch nicht älter als 1 monat sein darf.
aber bis heute wurde ich noch nie danach gefragt. meiner meinung nach ist momentan nur der neue internationale impfpass wichtig.
soweit meine erfahrungen, was die durchreise in slowenien mit hund betrifft.
mfg
007 |
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ma.neu Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2004 Beiträge: 42
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Verfasst am: 25.05.2005, 17:20 • Titel: |
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nein stimmt nicht
sind nun bei der EU, also gelten die EU Bestimmungen und die lauten:
Slowenien: Hunde und Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise)
das was du meinst gilt in kroatien:
siehe:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung)
Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage, höchstens 6 Monate vor der Einreise)
Eine bis zu 12 Monate zurückliegende Impfung wird toleriert, wenn der Hund nachweislich jährlich korrekt gegen Tollwut geimpft wurde.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und Montenegro und Bosnien und Herzegowina müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests:
Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung
Robert Koch-Gasse 17
A-2340 Mödling
Tel.: 02236/46 640-902 oder 906
Fax: 02236/46 640-941
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen. |
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fr.henning Stammgast

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 186
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 25.05.2005, 17:22 • Titel: |
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| Wie schon gesagt, Du benötigst ihn theoretisch. Praktisch eher nicht. Da Du aber keine Garantie bekommst nicht kontrolliert zu werden und sicher auch nicht an der Grenze umdrehen willst, vermeide den ganzen Ärger einfach. Gehe zum Tierarzt. Der guckt sich den Hund an, fragt, ob er Beschwerden hat und alle Impfungen vorhanden sind. Dann gibts nen schönen Stempel in den neuen Pass und die Fahrt kann beginnen. Das ganze dauert 5 min. bei einem Tierarzt deiner Wahl und kostet fast nix. |
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ma.neu Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2004 Beiträge: 42
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Verfasst am: 25.05.2005, 17:58 • Titel: |
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lest ihr die beträge auch
ihr braucht nicht theoretisch irgendetwas, sondern:
EU heimtierausweis mit den vorgeschriebenen impfungen.
die habt ihr ja wie aus dem ersten beitrag ersichtlich.
dieser ersetzt das bisherige amtsärztliche zeugnis.
es gibt nur mehr den EU heimtierausweis bei reisen in ein EU land
daher gibt es für reisen in eu länder kein vorgeschriebenes amtsärztliches zeugnis mehr...................... |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 4532
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 25.05.2005, 18:08 • Titel: |
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Hi Frank,
brauchst Du jetzt seit neuestem auch einen Impfpaß ??
 _________________ Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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fr.henning Stammgast

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 186
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.05.2005, 20:38 • Titel: |
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Nee Fred, Esel sind davon ausgenommen!
Nur Katzen, Hunde und Frettchen sind betroffen! |
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fr.henning Stammgast

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 186
Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.05.2005, 20:44 • Titel: |
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| ma.neu hat folgendes geschrieben: |
lest ihr die beträge auch
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Ja, eigentlich schon
| ma.neu hat folgendes geschrieben: |
ihr braucht nicht theoretisch irgendetwas, sonder | | |