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Klaus Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 1645
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Verfasst am: 31.08.2005, 08:44 • Titel: Neue Mitteilung von Maistra |
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Maistra
Autocamp-Koversada
Mitteilung
Sehr geehrte Gäste,
Wir möchten Ihnen mitteilen,daß aufgrund der Zollbestimmungen der Republick Kroatien Campingplätze mit den Gästen nicht das Abstellen des Campinganhängers während des Winter- oder Sommerurlaubes vertraglich vereinbaren,noch die Campinganhänger auf dem Campingplatz halten dürfen,wenn die Campinganhänger nicht den technisch einwandfrei und ordnungsgemäß registriert sind,es sei denn,sie sind dauerhaft eingeführt und verzollt.
Wenn Sie der Besitzer eines nicht registrierten Campinganhängers sind,dann haben Sie zwei gesetzliche Möglichkeiten,den Status Ihres Campinganhängers im Einklang mit den Zollbestimmungen zu regulieren:
1. den Campinganhänger aus der Republik Kroatien zu führen,den Tüv zu machen,und den Wagen in Ihrem Wohnort zu registrieren,um dann den Campinganhänger für die Dauer von zwei Jahren wieder einzuführen;
2. Ihren Campinganhänger dauerhaft in die Republik Kroatien einzuführen.
Für dieses Verfahren müssen Sie persönlich zum Zollamt,Sie füllen den Antrag auf Verzollung aus und legen alle Dokumente über den Campinganhänger bei,die Ihnen zur Verfügung stehen(Fahrzeugschein,Versicherungspolice,letzter Vertrag über den Winterurlaub usw.)
Das Zollamt wird den Marktwert Ihres Anhängers so schätzen,wie es mit den Zollbestimmungen vorgesehen ist und auf den geschätzten Wert des Anhängers eine Zollgebühr in Höhe von 10% und die MWST. in Höhe von 22% erheben.
Adresse und Telefonnummer der Dienststelle des Zollamtes:
Poreč:Mate Vlšića 49 Tel.:+38552451629
Rovinj: Pećine bb,Tel.:+38552818027
Wir möchten Sie bitten,bis zum 30.09.2005 den Zollstatus Ihres Campinganhängers gemäß einer der gesetzlichen,angebotenen Optionen zu regeln.Wenn Sie die 2. Option gewählt haben,sind Sie verpflichtet,innerhalb derselben Frist einen Beleg über die überwiesene Zollgebühr an der Rezeption des Campingplatzes vorzulegen.
Falls Sie nicht wie oben genannt vorgehen sollten,so ist der Campingplatz verpflichtet,davon das Zollamt in Kenntnis zu setzen.Das Zollamt ist gesetzlich befugt,den Campinganhänger zu beschlagnahmen,ihn auf Kosten des Fahrzeughalters in das Zolllager zu überführen und gegen den Fahrzeughalter ein gesetzliches Verfahren einzuleiten.
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nich mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Der Transport des Campinganhängers in das Depot muß bis zum 15.10.2005 vollzogen werden.
In Erwartung einer erfolgreichen Zusammenarbeit verbleiben wir hochachtungsvoll.
VERWALTUNG
Dieses Schreiben wurde gestern auf Koversada verteilt,
ich glaube da ist einiges zu diskutieren.
Klaus _________________ Gruß Klaus
Das größte Wunder der Erde
ist meine Heimat, ISTRIEN.
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Klaus Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 1645
Wohnort: Höxter/Vrsar
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Verfasst am: 31.08.2005, 11:52 • Titel: |
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Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nicht mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird.
Dieser Absatz sorgt bei den Dauercampern für helle Aufregung (im Moment sind ja fast nur noch Dauercamper da).
Man fragt sich,was mach ich mit meinem Vorzelt,was ist mit meinen Kühlschränken,was ist mit der Wasserleitung usw.
Wer muß sich das Abends anhören
Das ist echte Sozialarbeit,als Honorar werde ich MAISTRA einige Aspirin in Rechnung stellen.
Gruß Klaus _________________ Gruß Klaus
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Vera Moderator/in

Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 3163
Wohnort: 47918 Tönisvorst
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Verfasst am: 31.08.2005, 12:22 • Titel: |
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| Zitat: |
Das Abstellen des Campinganhängers über den Winter,d.h. vom 01.10.2005 bis zum 30.04.2006,auf dem Campingplätzen von Maistra wird im ZOLLLAGER (Depot) organisiert,auf einem bestimmten Raum innerhalb des Campingplatzes,auf dem Sie sich aufhalten;das überwintern wird nur vertraglich vereinbart,wenn die Anhänger im Depot verwahrt werden.
Das Halten der Campinganhänger auf dem Stellplatz,auf dem er sich im Sommer befindet,ist nicht mehr möglich,so daß für diese Campinganhänger in keiner Weise gehaftet wird. |
Gilt das denn jetzt nur für die Plätze von Maistra, oder ist das ein Gesetz, was mal wieder vom Staat erlassen wurde? So wird man seine Gäste natürlich auch los. Offenbar legen sie es ja geradezu darauf an.
Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich kann mich noch gut an die ganze Arbeit erinnern, weil meine Eltern früher am Rhein einen Jahresplatz hatten und die Wagen dort auch immer abgezogen werden mussten. Irgendwann waren sie es dann auch Leid und sind umgezogen...  _________________ www.galerijaslika.de |
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seadiver Premium-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.05.2004 Beiträge: 1028
Wohnort: Linz /Austria, Porec/Istrien
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Verfasst am: 31.08.2005, 13:52 • Titel: |
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| Vera hat folgendes geschrieben: |
Gilt das denn jetzt nur für die Plätze von Maistra, oder ist das ein Gesetz, was mal wieder vom Staat erlassen wurde? |
Zollgebühr und Mehrwertsteuer kann nur vom Staat beschlossen werden und nicht von einer Campingplatzverwaltung  _________________ Ciao, Peter
Der Vorteil von Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schwieriger. |
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Gast
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Verfasst am: 31.08.2005, 14:06 • Titel: |
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Wie Seadiver schreibt, ist Zoll und MWST Staatssache.
Aber das abziehen über Winter ist Schikane von MAISTRA |
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Vera Moderator/in

Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 3163
Wohnort: 47918 Tönisvorst
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