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Christl Moderator/in

Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 5484
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Verfasst am: 10.10.2006, 22:48 • Titel: |
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Hallo Thomas,
lt. unserer Bootsversicherung ist das kein Problem. Sie verlangen den in dem Land gültigen FS, in dem das Boot gefahren wird, also in HR den kroatischen FS oder den Internationalen.
Unsere Tochter und ich, wir haben beide aus dem Buch gelernt ( und mit Peters Hilfe ) und dann direkt beim Hafenkapitän die Prüfung abgelegt. war überhaupt kein Problem!!
Kosten 855 Kn = ca 120 €
gruß Christl _________________ Gruß Christl |
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Verfasst am: Titel: Wenn Du Dich im Forum registrierst bzw. anmeldest, dann siehst Du diese Anzeige nicht. |
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tomse Forum-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 61
Wohnort: Aalen
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Verfasst am: 10.10.2006, 23:36 • Titel: |
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Hallo Christl,
ich weiß, das Eure Versicherung eine der wenigen Ausnahmen ist.
Habe bei verschiedenen Versicherungen nach einer Bootshaftpflichtversicherung für ein Sportboot mit Einsatz an der kroatischen Küste und dem Besitz des kroatischen Bootsführerschein angefragt. Bis jetzt bekam ich nur ein Angebot mit der Zusage für einen Versicherungsschutz. Es ist auf jeden Fall wichtig eine schriftliche Zusage der Deckungsübernahme von der Versicherung zu haben.
Die Prüfungsgebühr beim Kapitänsbüro war ein Fehler von mir. Danke, habe es gleich geändert.
Gruß Thomas |
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Fred Moderator/in

Anmeldungsdatum: 08.02.2004 Beiträge: 5025
Wohnort: Bodenseekreis
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Verfasst am: 11.10.2006, 08:58 • Titel: |
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| tomse hat folgendes geschrieben: |
| nach Aussage des Aquamarin in Medulin benötigt man(n) aber auch frau einen Bootsführerschein, wenn das Boot länger als 300 cm ist und/oder mehr als 5 PS hat. Also bei 4,5 PS und 4,10 m Länge benötigt der Bootsführer(in) einen Bootsführerschein. |
Diese Aussage hat Du ganz sicher nicht von Mato Kranjevic, dem Inhaber der Aquamarin d.o.o Medulin, erhalten. Ich gehe davon aus, daß hier ein Mißverständnis vorliegt indem Du die Anmeldepflicht mit der Führerscheinpflicht verwechselst.
Der Gesetzestext (den ich im übrigen von Mato bekommen habe) lautet :
Članak 5.
(1) Plovnim objektima koji se ne upisuju u upisnik ili očevidnike, a koji imaju snagu porivnog uređaja jednaku ili manju od 5 kW mora upravljati osoba koja je osposobljena najmanje kao voditelj brodice kategorije A.
Übersetzt heißt das :
Für Boote bis 5KW Motorisierung, braucht man F-Schein klasse A
Eine anders lautende Auskunft würde Mato nie geben.
Kannst ihn ja anrufen : 00385 52 576971
| tomse hat folgendes geschrieben: |
Zur Anmeldung des Bootes muss dann nur noch der Eigentumsnachweis, die Haftpflichtversicherung und der Bootsführerschein vorgelegt werden.
Kosten des kroatischen Patents:
- beim Aquamarin ca. 320,00 Euro |
Richtig, jedoch einschließlich der Prüfungsgebühr !
Ein Eigentumsnachweis erfüllt sich in der Vorlage eines intern. Bootsscheines, der vom ADAC, DMYV und der SBV heruasgegeben wird. Ein darüber hinaus gehender Eingentumsnachweis ist nicht erforderlich !
| tomse hat folgendes geschrieben: |
Habe bei verschiedenen Versicherungen nach einer Bootshaftpflichtversicherung für ein Sportboot mit Einsatz an der kroatischen Küste und dem Besitz des kroatischen Bootsführerschein angefragt. Bis jetzt bekam ich nur ein Angebot mit der Zusage für einen Versicherungsschutz. |
Das wundert mich, habe ich doch auf der gerade abgeschlossenen Interboot in FN gegenteiliges erfahren - wo hast Du denn Absagen bekommen ?
| tomse hat folgendes geschrieben: |
| Es ist auf jeden Fall wichtig eine schriftliche Zusage der Deckungsübernahme von der Versicherung zu haben. . |
Ich persönlich bin bei der BAVARIA versichert und habe natürlich diese Zusage problemlos erhalten. _________________ Gruß Fred
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Medulin, meine zweite Heimat
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Tamara98 Moderator/in

Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 897
Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 11.10.2006, 14:44 • Titel: |
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| F. Rink hat folgendes geschrieben: |
| tomse hat folgendes geschrieben: |
| nach Aussage des Aquamarin in Medulin benötigt man(n) aber auch frau einen Bootsführerschein, wenn das Boot länger als 300 cm ist und/oder mehr als 5 PS hat. Also bei 4,5 PS und 4,10 m Länge benötigt der Bootsführer(in) einen Bootsführerschein. |
Diese Aussage hat Du ganz sicher nicht von Mato Kranjevic, dem Inhaber der Aquamarin d.o.o Medulin, erhalten. Ich gehe davon aus, daß hier ein Mißverständnis vorliegt indem Du die Anmeldepflicht mit der Führerscheinpflicht verwechselst.
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....Info ist von Mato, steht aber auch im anderen Beitrag schon
| F. Rink hat folgendes geschrieben: |
Das wundert mich, habe ich doch auf der gerade abgeschlossenen Interboot in FN gegenteiliges erfahren - wo hast Du denn Absagen bekommen ? |
......haben bei der Gothaer angefragt, mündlich wurde die Zusage gegeben aber schriftlich (noch) nicht.
Viele Grüße
Marion |
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Fred Moderator |