Urlaub in Istrien-Kroatien – Das große Urlaubsportal für Istrien, die Kvarner Bucht und Dalmatien Kroatien Croatia Croatia Donnerstag, 22. Mai 2008 
 
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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs, Stand: 01.07.2007)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages.

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende (nachfolgend auch Kunde genannt) dem Reisevermittler den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Objektbeschreibung und die ergänzenden Informationen des Reisevermittlers für das jeweilige Objekt, die verbindliche Hausordnung sowie alle ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen.

Der Reisende hält sich an dieses Angebot 72 Stunden gebunden. Die Annahme der Buchung durch die Adria24 GmbH (nachfolgend auch Reisevermittler genannt) erfolgt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung. Diese Buchungsbestätigung erfolgt spätestens innerhalb von 72 Stunden. Ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Unterkunftseigentümer (nachfolgend auch Vermieter genannt) und dem Reisenden (nachfolgend auch Kunde genannt) entsteht ausschließlich durch die Annahme der Buchung im Wege einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Adria24 GmbH. Die Vermittlungsgebühr ist im Reisepreis enthalten.

Unterkunftseigentümer (Vermieter) sind vom Reisevermittler nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages mit der Adria24 GmbH abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reisevermittlers hinausgehen oder im Widerspruch zur dem Reisevermittler überlassenen Objektbeschreibung stehen.

Prospekte aller Art, insbesondere Orts- und Hotel- oder Pensionsprospekte, die nicht vom Reisevermittler herausgegeben werden, sind für den Reisevermittler und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Objektausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reisevermittlers gemacht wurden.

Die Buchung (Reiseanmeldung) kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags durch den Reisevermittler dar.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Reisevermittler übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reisevermittlers beim Kunden zustande. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisevermittler dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

Weicht der Inhalt der dem Kunden zugegangenen Annahmeerklärung des Reisevermittlers vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reisevermittlers vor, an das er für die Dauer von zwei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reisevermittler die Annahme dieses neuen Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist grundsätzlich vor Ort fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisevermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

Änderungen wesentlicher Vermittlungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vermittlungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reisevermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vermittlungsleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Vermittlung einer mindestens gleichwertigen Urlaubsunterkunft zu verlangen, wenn der Reisevermittler in der Lage ist, eine solche Unterkunft ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reisevermittlers über die Änderung der Vermittlungsleistung oder die Absage der vermittelten Unterkunft diesem gegenüber geltend zu machen.


4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der vermittelten Leistung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reisevermittler unter der unter Ziffer 15 angegebenen Anschrift zu erklären. Diesbezügliche Erklärungen des Reisenden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reisevermittler den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reisevermittler, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt durch ihn und den Unterkunftseigentümer (Vermieter) getroffenen Reisevorkehrungen und seine und die Aufwendungen des Vermieters in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Der Reisevermittler pauschaliert diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und berücksichtigt bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Vermittlungsleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Tage

Stornogebühr in % vom Reisepreis

Bis 30 Tage vor Anreise

30%

29. - 22. Tag

40%

21. - 15. Tag

50%

14. - 8. Tag

75%

7. - 1. Tag

95%

Bei Rücktritt am Reisetag oder
bei Nichtantritt der Reise

100%

Dem Reisenden steht der Nachweis frei, dass der Adria24 GmbH oder dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reisevermittler bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25,– Euro pro Reiseanmeldung erheben. Namensänderungen werden mit 10,– Euro pro Person berechnet.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde Vermittlungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reisevermittler wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reisevermittler kann den Vermittlungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reisevermittlers die Vertragsdurchführung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisevermittler, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Vermietern gutgebrachten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden

8.1 Mängelanzeige

Wird die Vermittlungsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reisevermittler einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung der Vermittlungsgebühr nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

8.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Vermittlungsvertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, dem Reisevermittler erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reisevermittler zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reisevermittler verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reisevermittler erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.3 Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reisevermittler zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen, insbesondere die Buchungsbestätigung oder die Unterkunftsgutscheine, nicht innerhalb der vom Reisevermittler mitgeteilten Frist erhält.

8.4 Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reisevermittler auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung

1. Die Adria24 GmbH ist grundsätzlich ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Vermieter tätig. Die Adria24 GmbH haftet daher nicht für die von den jeweiligen Vermietern gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen.

2. Da die Adria24 GmbH als Reisevermittler auftritt, ist die Adria24 GmbH bei den einzelnen Angaben zu den Reisen auf die Informationen angewiesen, die von den jeweiligen Vermietern zur Verfügung gestellt werden. Die Adria24 GmbH hat keine Möglichkeit, alle diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Adria24 GmbH gibt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

3. Die Adria24 GmbH haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Adria24 GmbH haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung der Adria24 GmbH bleibt hiervon unberührt. Die Adria24 GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.

4. Die vertragliche Haftung des Reisevermittlers für Schäden, die nicht in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Reisenden bestehen, ist auf die Höhe der Vermittlungsgebühr beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reisevermittler für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Vermieters verantwortlich ist.

5. Die deliktische Haftung des Reisevermittlers für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Vermittlungsgebühr beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

6. Der Reisevermittler haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Unterkunftsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar Bestandteil der Vermittlungsleistung des Reisevermittlers sind.

Der Reisevermittler haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reisevermittlers ursächlich geworden ist.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reisevermittler unter der in Ziffer 15 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

10.2 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisevermittler wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reisevermittler schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

12. Erfüllungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Reisevermittlers.

13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

14. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Geschäftssitz verklagen.

15. Reisevermittler

Adria24 GmbH Reisevermittlung

Görzer Str. 125a, D-81549 München

Telefon 089/97893282, Fax 089/97893283

eMail: service@istrien.info

Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 163532.


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