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1. Abschluss des Vertrages
Mit der
Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende (nachfolgend auch Kunde genannt)
dem Reisevermittler den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Objektbeschreibung und die ergänzenden
Informationen des Reisevermittlers für das jeweilige Objekt, die verbindliche
Hausordnung sowie alle ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit
diese dem Kunden vorliegen.
Der Reisende
hält sich an dieses Angebot 72 Stunden gebunden. Die Annahme der Buchung durch
die Adria24 GmbH (nachfolgend auch Reisevermittler genannt) erfolgt durch
eine schriftliche Buchungsbestätigung. Diese Buchungsbestätigung erfolgt
spätestens innerhalb von 72 Stunden. Ein Vermittlungsvertrag zwischen dem
Unterkunftseigentümer (nachfolgend auch Vermieter genannt) und dem Reisenden
(nachfolgend auch Kunde genannt) entsteht ausschließlich durch die Annahme
der Buchung im Wege einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Adria24
GmbH. Die Vermittlungsgebühr ist im Reisepreis enthalten.
Unterkunftseigentümer
(Vermieter) sind vom Reisevermittler nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Vertrages mit der Adria24 GmbH abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen des Reisevermittlers hinausgehen oder im
Widerspruch zur dem Reisevermittler überlassenen Objektbeschreibung stehen.
Prospekte
aller Art, insbesondere Orts- und Hotel- oder Pensionsprospekte, die nicht
vom Reisevermittler herausgegeben werden, sind für den Reisevermittler und
dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der
Objektausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reisevermittlers
gemacht wurden.
Die Buchung
(Reiseanmeldung) kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg
(E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der
Reisevermittler den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Buchungsauftrags durch den Reisevermittler dar.
Der Kunde
hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Reisevermittler
übernommen hat.
Der Vertrag
kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reisevermittlers beim Kunden
zustande. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisevermittler dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist der Reisevermittler
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der
Inhalt der dem Kunden zugegangenen Annahmeerklärung des Reisevermittlers vom
Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des
Reisevermittlers vor, an das er für die Dauer von zwei Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reisevermittler die Annahme dieses
neuen Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
erklärt.
2.
Bezahlung
Nach
Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung ist grundsätzlich vor Ort fällig, sofern die
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.
Leistet der
Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisevermittler berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
Änderungen
wesentlicher Vermittlungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Vermittlungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Reisevermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
Der
Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
Im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vermittlungsleistung ist der
Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Vermittlung einer mindestens gleichwertigen Urlaubsunterkunft zu verlangen,
wenn der Reisevermittler in der Lage ist, eine solche Unterkunft ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reisevermittlers über die Änderung
der Vermittlungsleistung oder die Absage der vermittelten Unterkunft diesem
gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann
jederzeit vor Reisebeginn von der vermittelten Leistung zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber dem Reisevermittler unter der unter Ziffer 15
angegebenen Anschrift zu erklären. Diesbezügliche Erklärungen des Reisenden
bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
Tritt der Kunde vor
Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Reisevermittler den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der
Reisevermittler, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein
Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt durch ihn und den Unterkunftseigentümer (Vermieter) getroffenen
Reisevorkehrungen und seine und die Aufwendungen des Vermieters in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Reisevermittler
pauschaliert diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und
berücksichtigt bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Vermittlungsleistungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
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Tage
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Stornogebühr in % vom
Reisepreis
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Bis 30 Tage vor Anreise
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30%
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29. - 22. Tag
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40%
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21. - 15. Tag
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50%
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14. - 8. Tag
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75%
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7. - 1. Tag
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95%
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Bei Rücktritt am Reisetag oder
bei Nichtantritt der Reise
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100%
|
Dem
Reisenden steht der Nachweis frei, dass der Adria24 GmbH oder dem Vermieter
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.
Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts
oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reisevermittler bis 30 Tage vor
Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25,– Euro pro Reiseanmeldung erheben.
Namensänderungen werden mit 10,– Euro pro Person berechnet.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Frist von
30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu
den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht
in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde Vermittlungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reisevermittler wird
sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Vermieter bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung
aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reisevermittler kann den Vermittlungsvertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des
Reisevermittlers die Vertragsdurchführung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisevermittler, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihm von den Vermietern gutgebrachten Beträge.
8.
Obliegenheiten des Kunden
8.1
Mängelanzeige
Wird die Vermittlungsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reisevermittler
einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies
schuldhaft, tritt eine Minderung der Vermittlungsgebühr nicht ein. Dies gilt
nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist.
8.2
Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Vermittlungsvertrag wegen eines Reisemangels oder
aus wichtigem, dem Reisevermittler erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er dem Reisevermittler zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder vom Reisevermittler verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reisevermittler erkennbares
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
8.3
Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reisevermittler zu informieren, wenn er die
erforderlichen Reiseunterlagen, insbesondere die Buchungsbestätigung oder die
Unterkunftsgutscheine, nicht innerhalb der vom Reisevermittler mitgeteilten
Frist erhält.
8.4
Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den
Reisevermittler auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
9.
Beschränkung der Haftung
1. Die Adria24 GmbH ist grundsätzlich ausschließlich als Vermittler
zwischen dem Kunden und dem Vermieter tätig. Die Adria24 GmbH haftet daher
nicht für die von den jeweiligen Vermietern gegenüber dem Kunden zu
erbringenden Leistungen.
2. Da die Adria24 GmbH als Reisevermittler auftritt, ist die Adria24
GmbH bei den einzelnen Angaben zu den Reisen auf die Informationen
angewiesen, die von den jeweiligen Vermietern zur Verfügung gestellt werden.
Die Adria24 GmbH hat keine Möglichkeit, alle diese Informationen auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Adria24 GmbH gibt daher keinerlei
Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige
Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur
Verfügung gestellt werden.
3. Die Adria24 GmbH haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße
Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
Die Adria24 GmbH haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten
sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen
ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine gesetzliche
verschuldensunabhängige Haftung der Adria24 GmbH bleibt hiervon unberührt.
Die Adria24 GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer
Erfüllungsgehilfen.
4. Die vertragliche Haftung des Reisevermittlers für Schäden, die nicht
in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Reisenden bestehen,
ist auf die Höhe der Vermittlungsgebühr beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reisevermittler für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Vermieters verantwortlich ist.
5. Die deliktische Haftung des Reisevermittlers für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die
Vermittlungsgebühr beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunden und Reise.
6. Der Reisevermittler haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der
Unterkunftsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar Bestandteil der
Vermittlungsleistung des Reisevermittlers sind.
Der Reisevermittler haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden
des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
des Reisevermittlers ursächlich geworden ist.
10.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem
Reisevermittler unter der in Ziffer 15 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert war.
10.2 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
11. Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisevermittler wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen
zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reisevermittler schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
12.
Erfüllungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Reisevermittlers.
13.
Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis.
14.
Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Geschäftssitz
verklagen.
15.
Reisevermittler
Adria24 GmbH Reisevermittlung
Görzer Str. 125a, D-81549 München
Telefon 089/97893282, Fax 089/97893283 eMail: service@istrien.info
Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 163532.
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